Zweifel an der Unfallthese Asylbewerber Oury Jalloh angezündet? - Staatsanwalt spricht von Vertuschungstat
Berlin. Im Fall des 2005 in einer Dessauer Polizeizelle durch ein Feuer umgekommenen Asylbewerbers Oury Jalloh geht laut einem Medienbericht der Dessauer Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann von einer Vertuschungstat durch Polizisten aus.
Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ (Donnerstagsausgabe) berichtete, verwirft Bittmann in einem Vermerk vom April 2017 nicht nur die These eines Unfalltods Jallohs. Vielmehr beschreibe er konkret ein Szenario, wonach Beamte den Häftling angezündet haben könnten.
Das Motiv könnte demnach gewesen sein, dass dem Asylbewerber zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten. Auch hätten Ermittlungen zu früheren Todesfällen im Umfeld der Dessauer Polizei verhindert werden sollen. Bittmann stützt sich demnach auf Gutachter und die Ergebnisse eines 2016 unternommenen Brandversuchs, wonach der gefesselte Jalloh mit einer kleinen Menge Brandbeschleuniger übergossen und angezündet worden sei.
Nachdem Bittmann Zweifel an der Unfallthese geäußert hatte, hatte die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in Sachsen-Anhalt das Verfahren im vergangenen Jahr der Dessauer Staatsanwaltschaft entzogen und den Fall Jalloh an die Staatsanwaltschaft Halle übertragen. Diese stellte das Ermittlungsverfahren im Oktober ein. Halles leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer begründete dies damit, dass das Verfahren „keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung ergeben“ habe. An der Unfallthese gibt es aber weiterhin massive Zweifel. bk/bt/AFP