Das berichtet die „Saarbrücker Zeitung“ unter Berufung auf eine aktuelle Übersicht des Bundesarbeitsministeriums. Demnach wurden 2016 knapp 121 000 Klagen abschließend entschieden. Dabei gingen 39,9 Prozent im Sinne der Leistungsempfänger aus. Das entspreche dem Niveau des Vorjahres.
Bei Klageverfahren im Zusammenhang mit den von Jobcentern verhängten Sanktionen betrug die Erfolgsquote 38,4 Prozent. Bei Streitfällen über die Kosten der Unterkunft und Heizung waren es sogar 42,8 Prozent.
Für die Linken-Vorsitzende Katja Kipping, die die Angaben beim Bundesarbeitsministerium angefordert hatte, sind die Zahlen nur „die Spitze des Eisbergs“. Es sei davon auszugehen, dass viele Betroffene aus unterschiedlichen Gründen nicht klagen.