Demnach sollen Verheiratete künftig berechtigt sein, für ihren Partner Entscheidungen über Untersuchungen, Behandlungen und Operationen zu treffen, „wenn der andere Ehegatte aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung diese Angelegenheiten nicht besorgen kann“. Bislang ist dafür eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Die geplante Neuregelung soll dem Bericht zufolge auch für eingetragene Lebenspartner gelten. Sie geht zurück auf eine Initiative des Bundesrats. Entgegen dem von den Ländern vorgelegten Entwurf wolle die Bundesregierung die Vertretung durch den Ehegatten allein auf Gesundheitsangelegenheiten beschränken.