90 Prozent profitieren Bundeskabinett beschließt weitgehende Soli-Abschaffung
Berlin · Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags auf den Weg gebracht.
Der Ministerrunde billigte den Entwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), demzufolge der Soli ab 2021 für rund 90 Prozent der Steuerzahler gestrichen werden soll. Weitere 6,5 Prozent sollen ihn nur noch teilweise zahlen, verbleibende rund 3,5 Prozent Gutverdiener allerdings weiterhin in vollem Umfang.
"Die Kosten der Wiedervereinigung sind in weiten Teilen gestemmt", erklärte Scholz. "Daher können wir heute das Verfahren beginnen, ab 2021 den Soli für den überwiegenden Teil der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abzuschaffen."
Die Union strebt eigentlich eine hundertprozentige Abschaffung des Soli an, hat diese Forderung aber nicht im Koalitionsvertrag mit der SPD durchsetzen können. Den Gesetzentwurf von Scholz trug sie als ersten Schritt aber mit.
Scholz verteidigte den von ihm eingeschlagenen Weg einer teilweisen Abschaffung. "Die wenigen auch nach Auslaufen des Solidarpaktes zum Jahresende verbleibenden Kosten werden zukünftig von denen geschultert, die mehr haben, als andere." Das sei fair und werde auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.
Mit der Neuregelung werden die Steuerzahler von 2021 an um gut zehn Milliarden Euro entlastet, bis 2024 steigt dies auf etwa zwölf Milliarden Euro an. Konkret wird die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer anfällt, auf 16.956 Euro Steuerzahlung bei Einzelveranlagung angehoben. Bei gemeinsamer Veranlagung steigt der Betrag auf 33.912 Euro.
Das hat zur Folge, dass eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro und Alleinstehende bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten.
Übersteigt die tarifliche Einkommenssteuer die Freigrenze, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe von 5,5 Prozent erhoben. Dadurch wird die Mehrheit der noch verbleibenden Soli-Zahler ebenfalls entlastet, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung.
jp/bk