Bundesrechnungshof kritisiert Betreuung von Hartz-IV-Beziehern

Knapp 1,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland sind arbeitslos. Die Jobcenter tun einiges, um diese Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Doch dabei gibt es Probleme.

Symbolbild.

Foto: Jens Kalaene

Nürnberg/Bonn. Der Bundesrechnungshof kritisiert die Betreuung von Hartz-IV-Beziehern, die beispielsweise an Weiterbildungen teilgenommen haben. Die Vermittlungsarbeit in den Jobcentern sei „noch deutlich verbesserungsbedürftig“, heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in einem vorläufigen Prüfbericht der Behörde. Förderprogramme seien daher „oft nur zufällig erfolgreich“. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitag) darüber berichtet.

Die Jobcenter investieren viel Geld in die Qualifizierung von Hartz-IV-Empfängern, um diese fit für den Arbeitsmarkt zu machen: Die Empfänger bekommen Weiterbildungen, machen Ein-Euro-Jobs, um sich an einen normalen Arbeitstag zu gewöhnen, oder nehmen an Eingliederungsprogrammen teil. Das Problem: Diese Maßnahmen werden laut dem Bericht oft nicht festgehalten. Bei ihrer Prüfung hatten die Kontrolleure Ende 2015 fast 500 Fälle in acht rein kommunal oder von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und einer Kommune geführten Jobcentern unter die Lupe genommen. In 39 Prozent der Fälle seien die Ergebnisse der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme nicht dokumentiert und die Daten der Leistungsempfänger nicht aktualisiert worden.

Als Beispiel wird eine Frau genannt, die eine Weiterbildung zur Kauffrau im Einzelhandel gemacht und die Abschlussprüfung mit „sehr gut“ bestanden hatte. Trotzdem veränderte das Jobcenter ihr Bewerberprofil nicht und führte die Frau weiter als „Verkaufshilfe“. Damit hätten die Mitarbeiter in den Jobcentern Vorgaben der Bundesagentur oder interne Weisungen der Kommunen missachtet. Die Prüfer merkten dazu an: Ignorierten die Jobcenter, dass sich die Menschen Wissen oder Können durch die Weiterbildung angeeignet hätten, könne sich dies „negativ auf die Motivation der Leistungsberechtigten auswirken“.

In gut jedem dritten Fall sei der Abschluss einer Fördermaßnahme nicht zum Anlass genommen worden, die Strategie für die Integration in den Arbeitsmarkt anzupassen. Dies ist auch ein Kostenfaktor: Wenn die Weiterbildungen nicht berücksichtigt würden, blieben die „mit hohem finanziellen Aufwand der Jobcenter und großem persönlichen Einsatz der Leistungsberechtigten erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten oft nutzlos“.

Eine längerfristige Qualifizierung mit Abschluss kostet die Jobcenter laut BA durchschnittlich 913 Euro im Monat. Für einen Ein-Euro-Job werden im Schnitt monatlich 361 Euro ausgegeben. Die Mängel seien „ein wesentlicher Grund dafür, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und anschließende Vermittlungsbemühungen wirkungslos bleiben“.

Knapp 1,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland sind arbeitslos. Eine BA-Sprecherin sagte: „Der Bundesrechnungshof hat ausdrücklich anerkannt, dass wir mit unseren Weisungen das Vorgehen der Jobcenter detailliert und umfangreich geregelt haben.“ Der Rechnungshof halte diese Regeln auch für ausreichend. Dennoch nehme die BA die Hinweise ernst und habe bereits reagiert: Jobcenter-Mitarbeiter sollten nochmals intensiv geschult und die Führungskräfte angehalten werden, verstärkt auf die Dokumentation zu achten.

Die Sprecherin sagte weiter: Fehler bei der Dokumentation führten nicht zwingend zu Nachteilen bei der Jobvermittlung. „Die Kollegen sprechen ja trotzdem mit den Kunden und verabreden weitere Maßnahmen mit ihnen.“ 70 Prozent der Hartz-IV-Bezieher hätten zudem mehr als ein sogenanntes Vermittlungshemmnis. Das bedeutet, dass eine Maßnahme allein nicht immer ausreicht. Sie wies auch darauf hin, dass die Prüfung bereits vor einem Jahr erfolgt sei: „Man kann davon ausgehen, dass sich bei einer aktuellen Prüfung nochmals deutliche Verbesserungen zeigen würden.“

Ein Sprecher des Bundesrechnungshofs wollte sich am Freitag nicht zu dem vorläufigen Prüfbericht äußern. Derzeit werde die Stellungnahme der BA eingearbeitet, sagte er lediglich. Spätestens Ende des Jahres soll dann der abschließende Bericht vorliegen.