„Ein Verfassungsverstoß liegt nach Auffassung des Senats nicht vor“, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Kretschmer. Eine Familie aus Freiburg hatte geklagt, sie war auch in den Vorinstanzen schon erfolglos geblieben.
Endgültig entschieden ist der Fall damit jedoch noch nicht. Die Kläger kündigten bereits eine Verfassungsbeschwerde an. „Dass der Weg irgendwann nach Karlsruhe führt, ist kein Geheimnis“, sagte ein Anwalt der Familie.
In der Pflegeversicherung zahlen Eltern hingegen weniger als Kinderlose. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001 war im Kinder-Berücksichtigungsgesetz festgehalten worden, dass Kinderlose zur Pflegeversicherung einen Zuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten zahlen müssen.