Bundestag muss nicht vor Rüstungsexporten informiert werden

Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung darf Entscheidungen über Rüstungsexporte weiter geheim treffen und das Parlament erst nachträglich darüber informieren.

Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. „Die parlamentarische Kontrolle erstreckt sich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge“, urteilten die Karlsruher Richter. Eine frühere Unterrichtung des Bundestages sei daher verfassungsrechtlich nicht geboten (Az.: BvE 5/11).

Damit scheiterten die Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul mit weiten Teilen ihrer Klage. Sie wollten das Recht erstreiten, bereits vor Rüstungsgeschäften unterrichtet zu werden.

„Die Beratung und Beschlussfassung im Bundessicherheitsrat unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“, urteilten die Richter. Zu noch laufende Verfahren über Exportanträge müsse die Regierung daher nichts sagen. Sonst hätte das Parlament am Ende doch ein Mitspracherecht.

Brisante Rüstungsdeals, etwa mit Regierungen undemokratischer Länder, werden vom Bundessicherheitsrat genehmigt, einem Ausschuss des Kabinetts. Seine geheimen Sitzungen werden von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geleitet. Bisher legte die Regierung jährlich einen Rüstungsexportbericht vor, der allgemeine statistische Daten zum Umfang der Exportgenehmigungen und der Waffenlieferungen im jeweils zurückliegenden Jahr umfasst. Er wird von der schwarz-roten Koalition mittlerweile durch einen Zwischenbericht alle sechs Monate ergänzt.

Die Kläger zeigten sich enttäuscht von der Karlsruher Entscheidung. „Es ist die Gelegenheit versäumt worden, dem Parlament in einem sensiblen Bereich mehr Rechte zu geben“, sagte Ströbele. Regierungsvertreter begrüßten das Urteil dagegen.

Auch die Rüstungsindustrie zeigte sich zufrieden: Das Urteil wahre die Interessen der Unternehmen und schütze die Bestellerländer, sagte Georg Wilhelm Adamowitsch vom Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV).

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) bezeichnete das Urteil dagegen als „Rückschlag für die Bemühungen um mehr Transparenz im Geschäft mit deutschen Waffen“.

Im konkreten Teil ihrer Klage bekamen die Abgeordneten aber zum Teil recht. Dabei ging es unter anderem um einen umstrittenen Panzerdeal mit Saudi-Arabien, über den seit Jahren spekuliert wird. Die drei Parlamentarier kritisierten, dass die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung 2011 ihre Anfragen zum angeblich geplanten Export von rund 200 „Leopard“-Panzern an das autoritär regierte Königreich nicht beantwortet habe.

Nach der Entscheidung über eine Lieferung müsse die Regierung das Parlament unterrichten, entschieden die Richter dazu. Konkrete Anfragen zu bestimmten Deals müssten dahingehend beantwortet werden, ob die Regierung ein Rüstungsgeschäft genehmigt habe oder nicht. Auf den jährlichen Rüstungsexportbericht könne dann nicht verwiesen werden.