Bundestag überprüft Steinbrück-Blog
Berlin (dpa) - Der Bundestag will prüfen, ob es sich bei dem Internetportal peerblog.de um eine verdeckte Form der Parteienfinanzierung handeln könnte. Die Verwaltung kläre derzeit den Sachverhalt, sagte eine Sprecherin am Mittwoch in Berlin.
SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück zeigte sich überzeugt, dass kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegt: „Ich sehe der Prüfung der Bundestagsverwaltung gelassen entgegen. Das ist rechtlich völlig in Ordnung“, sagte er „bild.de“.
Das Portal peerblog.de will nach Vorbild des US-Wahlkampfs für Steinbrück bloggen. Betreut wird die Webseite von einer Düsseldorfer PR-Agentur. Laut „Spiegel“ haben fünf Unternehmer eine sechsstellige Summe zur Verfügung gestellt. Die Spender sind bislang anonym, was von Grünen, Linkspartei und Anti-Korruptionsgruppen kritisiert wird.
Es gilt aber als wahrscheinlich, dass die Prüfung durch das Parlament ergebnislos verläuft. 2010 war in einem ähnlichen Fall eine Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass damit nicht gegen das Parteiengesetz verstoßen wird. Damals ging es um eine überparteiliche Wählerinitiative, die Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in seinem Heimatort Bochum unterstützt hatte. Die örtliche CDU hatte deren Aktionen finanziell und logistisch gefördert.
Nach Ansicht des Parteienrechtlers Hans Herbert von Arnim sind weder Steinbrück noch die Blog-Initiatoren rechtlich dazu verpflichtet, die Namen der Förderer zu nennen. Dies sei jedoch eine Gesetzeslücke, sagte er der „Rhein-Zeitung“ (Mittwoch). Steinbrück solle die Namen der Unterstützer des Blogs dennoch nennen. „Es besteht ein großer politischer Druck. Es gibt ein hohes öffentliches Interesse zu erfahren, wer die Geldgeber sind“, sagte Arnim.