Bundesverfassungsgericht CDU-Politiker Harbarth wird voraussichtlich Voßkuhle-Nachfolger
Karlsruhe/Berlin · Die Entscheidung war überfällig. Jetzt hat die Politik die Nachfolge an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts geregelt: Ein Politiker und Rechtsanwalt soll perspektivisch fünfter Mann im Staat werden.
Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth soll neuer Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts werden - und damit aller Voraussicht nach 2020 Nachfolger von Präsident Andreas Voßkuhle. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Unionskreisen. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) die Personalie gemeldet. Demnach haben sich die Fraktionsführungen von Union, SPD, Grünen und FDP auf den CDU-Politiker geeinigt.
Der 46-Jährige soll in Karlsruhe als Vorsitzender des Ersten Senats Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof ablösen, der aus Altersgründen ausscheidet. Damit rückt er aller Voraussicht nach in zwei Jahren turnusgemäß an die Spitze des Gerichts auf, wenn die Amtszeit von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle endet.
Verfassungsrichter werden prinzipiell mit Zweidrittelmehrheit wechselweise entweder vom Bundestag oder vom Bundesrat ins Amt gewählt. Über Harbarth muss wegen komplizierter Wahlvorschriften zwei Mal abgestimmt werden: Der Bundestag wählt ihn zum Verfassungsrichter, der Bundesrat zum Vizepräsidenten.
Die Entscheidung war überfällig, denn Kirchhof hätte mit seinem 68. Geburtstag eigentlich schon Ende Juni aus dem Amt scheiden sollen. Aber die Kandidatensuche gestaltete sich diesmal besonders schwierig.
Traditionell haben die großen Parteien im Wechsel das Vorschlagsrecht, diesmal war die Union an der Reihe. Für die Zweidrittelmehrheit ist aber der Schulterschluss mit anderen Parteien notwendig. Aufgrund der Verluste der großen Parteien im Bundestag reicht muss dort außer der SPD mindestens noch die FDP den Kandidaten mittragen. Im Bundesrat könnten die Grünen die Wahl blockieren.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts ist protokollarisch der fünfte Mann im Staat. Die Amtszeit der 16 Verfassungsrichter dauert zwölf Jahre. Kandidaten müssen mindestens 40 Jahre alt sein, die Befähigung zum Richteramt haben und zum Bundestag wählbar sein.