Das ändert sich ab 1. März Neue Regelungen zu Masernimpfpflicht, Fachkräften, Waffenrecht
Berlin · Nach Anschlägen im In- und Ausland wird mit dem 1. März das Waffenrecht verschärft. Zudem reagiert die Regierung auf den Fachkräftemangel. Und nach erneuten Masern-Ausbrüchen werden mit Beginn des neuen Monats die Impfregeln verschärft.
Impfpflicht gegen Masern, mehr Fachkräfte für Deutschland, schärferes Waffenrecht: Zum 1. März treten mehrere wichtige gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Ein Überblick:
GESUNDHEIT/MASERN
Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas sowie in Gemeinschaftsunterkünften wie Asylbewerberheimen betreut werden, müssen künftig gegen Masern geimpft sein. Das gilt auch für Beschäftigte dieser Einrichtungen oder im medizinischen Bereich. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kita ausgeschlossen werden. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und können tödlich enden. Mit dem neuen Gesetz soll in Deutschland eine Impfquote von mindestens 95 Prozent erreicht werden. Diese Quote braucht es, um Masern vollständig zu eliminieren. Allerdings gibt es Kritik an der Umsetzung des Gesetzes.
FACHKRÄFTEEINWANDERUNGSGESETZ
Das Gesetz soll den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften vorwiegend aus Nicht-EU-Staaten schaffen. Zielgruppe sind laut Regierung Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung. So wird etwa im Bereich der qualifizierten Beschäftigung zum 1. März die Vorrangprüfung aufgehoben. Bei der Vorrangprüfung wird geschaut, ob für den Job Deutsche, EU-Bürger oder Personen mit Aufenthaltserlaubnis infrage kommen. Erst wenn dies ausgeschlossen ist, können Ausländer aus den sogenannten Drittstaaten zum Zuge kommen. Bereits vorab hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Modellvorhaben gestartet, das Ausländer bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen berät.
GESUNDHEIT
Opfer von Vergewaltigungen bekommen eine „vertrauliche Spurensicherung“ mit Untersuchungen etwa auf Sperma, K.-o.-Tropfen oder Alkohol künftig bundesweit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Brauchen Patienten regelmäßig ein bestimmtes Arzneimittel, können Ärzte ein „Wiederholungsrezept“ ausstellen - damit kann ein Mittel bis zu viermal in der Apotheke abgeholt werden. Um Jugendliche vor unnötigen Schönheits-OPs zu bewahren, wird Werbung verboten, die sich ausschließlich oder überwiegend an sie richtet.
WAFFENRECHT
Im März treten weitere Teile des verschärften Waffenrechts in Kraft, nach dem erste wichtige Vorschriften bereits am 20. Februar wirksam wurden. Weitere Teile treten im Laufe des Jahres 2020 in Kraft, wie die Bundesregierung mitteilte. Sie will mit dem Waffenrechtsänderungsgesetz die Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke erschweren.
Im Zentrum der Änderungen stehen den Angaben zufolge Regelungen gegen den Missbrauch von Waffen und gefährlichen Messern. So wird unter anderem das Nationale Waffenregister ausgebaut: Der vollständige Lebenszyklus von Waffen und wesentlichen Waffenteilen wird dokumentiert. Ein Verschwinden von Waffen in die Illegalität soll verhindert werden, weshalb auch neue Meldepflichten für Waffenhersteller und Waffenhändler wirksam werden. Ferner wird eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt sowie der Kreis der verbotenen Gegenstände erweitert.
Die Länder können außerdem Waffen- und Messerverbotszonen an belebten Orten und in Bildungseinrichtungen einrichten. Für Sportschützen bringen die gesetzlichen Regelungen Erleichterungen beim sogenannten Bedürfnisnachweis mit sich. Mit dem Gesetz wird die EU-Feuerwaffenrichtlinie umgesetzt, die nach den Anschlägen in Paris und Brüssel verabschiedet wurde. Die Änderung des Waffenrechts ist auch Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.
WÖLFE
Anfang März sollen auch neue Regeln zum Umgang mit Wölfen in Deutschland in Kraft treten. Dann ist es ausdrücklich verboten, sie anzulocken und zu füttern. Die Änderung im Naturschutzgesetz führt auch dazu, dass Wölfe leichter abgeschossen werden können, wenn Schafe oder andere Nutztiere gerissen werden. Zwar muss weiterhin jeder Abschuss genehmigt werden, aber es ist nicht mehr notwendig zu wissen, welcher Wolf genau die Tiere getötet hat. Wölfe können so lange geschossen werden, bis die Angriffe aufhören.