Das ändert sich ab 1. November für Familien, Patienten und Fluggäste
Berlin (dpa) - Mit dem Monatsbeginn sind einige rechtliche Neuerungen in Kraft getreten - zum Beispiel für Urlauber, Eltern intersexueller Babys und beim Kauf von Wäschetrocknern.
FLUGGÄSTE: Bei hartnäckigem Ärger über Verspätungen oder mit dem Gepäck können Flugreisende einen zentralen Vermittler einschalten - die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), die schon für Kunden von Bussen, Bahnen und Schiffen ansprechbar ist. Geltendmachen können Passagiere Ansprüche für Flüge ab 1. November, wenn direkt mit dem Anbieter keine Lösung gefunden wird. Nach langem Ringen haben sich große deutsche Gesellschaften wie Lufthansa, Air Berlin, Condor und Tuifly dazu bereiterklärt. Auch der Verband der in Deutschland tätigen ausländischen Airlines unterstützt die Stelle.
HAUSHALTSGERÄTE: Für Wäschetrockner treten neue EU-Vorgaben für einen sparsameren Energieverbrauch in Kraft. Hintergrund ist eine Richtlinie, die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten mit hohem Energieverbrauch regelt. Dabei sind verschiedene Stufen bis 2015 vorgesehen, um Herstellern eine Umstellung zu ermöglichen. Die Verordnung gilt nicht für kombinierte Wasch-Trocken- Automaten und Haushaltswäscheschleudern.
PATIENTEN: Patienten, die sich in anderen EU-Staaten behandeln lassen, können sich nun auf der Internetadresse www.eu-patienten.de über wichtige Regeln informieren. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die zum 25. Oktober vollständig in Kraft getreten ist. Für deutsche Versicherte übernehmen die heimischen Krankenkassen schon seit 2004 Behandlungskosten bis zur Höhe, die auch im Inland für die Behandlung übernommen wird. Vorher von der Krankenkasse genehmigt werden müssen weiterhin Krankenhausbehandlungen im Ausland. Die Richtlinie regelt auch die gegenseitige Anerkennung von Verschreibungen.
HÖRGESCHÄDIGTE: Die gesetzlichen Krankenkassen haben den Festbetrag für Hörgeräte fast verdoppelt. Wer als Erwachsener eine Hörhilfe braucht, bekommt ab 1. November 784,94 Euro - statt bisher 421,28 Euro. Die Nachsorge ist künftig nicht mehr im Festbetrag enthalten, sondern wird gesondert vergütet. Auch die technischen Mindeststandards für die Geräte steigen ab November.
INTERSEXUELLE KINDER: Künftig muss das Geschlecht neugeborener Kinder in Deutschland nicht mehr kurz nach der Geburt festgelegt werden. Wenn Kinder nicht klar als Junge oder Mädchen zuzuordnen sind, können sie ohne Geschlechtsangabe ins Geburtenregister eingetragen werden. Das sieht das geänderte Personenstandsrecht vor, das vom 1. November an gilt. Die Vorschrift soll den Druck von Eltern nehmen, sich direkt nach der Geburt auf ein Geschlecht für ihr Kind festzulegen und vorschnell geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe vornehmen zu lassen.