Kommentar Die Ampel-Koalition sollte in der Pandemie nicht länger zögern
Meinung · Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht über Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Notbremse des Bundes entscheiden. Das dürfte die Politik abwarten. Dann aber wird es allerhöchste Zeit, umgehend entschlossen zu handeln.
Zu Beginn der Corona-Pandemie schränkten die Menschen von sich aus ihre Reisen und Aktivitäten ein, noch ehe der erste Lockdown beschlossen worden war. Das zeigte eine Auswertung der mobilen Daten aus dem Frühjahr 2020.
Und auch jetzt lässt die wieder zunehmende Impfbereitschaft darauf schließen, dass viele aus Sorge vor einer Erkrankung oder der ungewollten Ansteckung anderer Konsequenzen für das eigene Verhalten gezogen haben. Das lässt hoffen.
Aber das allein wird nicht mehr ausreichen. Zu langsam geht das Impfen voran, nachdem die Impfzentren vorschnell geschlossen wurden. Zu groß ist die Gruppe derer, die Politik und Wissenschaft misstrauen und stattdessen kruden Verschwörungserzählungen Glauben schenken.
Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht über Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Notbremse des Bundes entscheiden. Das dürfte die Politik abwarten. Dann aber wird es allerhöchste Zeit, umgehend entschlossen zu handeln. Die neue Ampel-Regierung hat auf Druck der FDP den alten Fehler wiederholt, Maßnahmen wie einen generellen Lockdown auszuschließen, ohne genau zu wissen, ob die Maßnahmen nicht vielleicht doch noch nötig werden könnten.
Nachdem die Politik die Warnungen der Wissenschaft vor einer vierten, noch heftigeren Welle in den Wind geschlagen hat, muss es ab sofort ein Ende haben mit der Vogel-Strauß-Politik. Statt der Entwicklung wieder nur hinterher zu laufen, bedarf es angesichts der neuen Omikron-Variante einer vorausschauenden Politik: sofortiger Lockdown zumindest in den Hotspots, bundesweite Kontaktbeschränkungen, Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitssektor, die Einführung der 2G-Regel samt Maskenpflicht am Arbeitsplatz, in Kultur und Freizeit.
Wer jetzt nicht handelt, rennt sehenden Auges in die Katastrophe. Fragen Sie nicht nur Ihren Arzt oder Apotheker, sondern auch die Pflegerin in Bayern und Sachsen. Oder auch in Nordrhein-Westfalen.