Grundrecht auf Freizügigkeit Diskussion über Nutzung von Mautdaten für Strafverfolgung

Deidesheim (dpa) - Unter den Justizministern der Länder ist eine Diskussion über die Nutzung von Lkw-Mautdaten zur Aufklärung schwerer Straftaten entbrannt. Kurz vor Beginn der Ministerkonferenz im pfälzischen Deidesheim unternahm der baden-württembergische Ressortchef Guido Wolf (CDU) einen entsprechenden Vorstoß.

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Der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, der Rheinland-Pfälzer Herbert Mertin (FDP), wandte sich allerdings dagegen. Bislang dürfen die Daten nur für die Überwachung der Maut-Gesetze genutzt werden. Im Fall einer bei Freiburg ermordeten Joggerin hatten neben DNA-Analysen aber auch Lastwagen-Mautdaten aus Österreich auf die Spur eines Verdächtigen geführt.

„Bei genau bezeichneten Kapitalverbrechen erscheint es durchaus erwägenswert, den Ermittlungsbehörden den eng begrenzten Zugriff auf Mautdaten zu gestatten“, sagte der Stuttgarter Minister Guido Wolf (CDU) der „Rheinischen Post“. „Ich könnte mir vorstellen, den Zugriff ausschließlich bei schwersten Straftaten nach einer richterlichen Entscheidung zu erlauben.“

Der Mainzer Minister Mertin sagte dagegen der Deutschen Presse-Agentur: „Als die Maut eingeführt wurde, wurde Stein und Bein geschworen, dass die Daten nur zu Abrechnungszwecken verwendet werden sollen.“ Er warnte: „Diesen Schwur von damals gegenüber den Bürgern will man jetzt brechen.“

Angesichts der Grundrechte, besonders auf Freizügigkeit, sei es nicht ganz einfach, plötzlich eine flächendeckende Kontrolle zuzulassen. „Das Bundesverfassungsgericht ist da nicht sehr großzügig. Wenn einmal Daten zu bestimmten Zwecken gesammelt worden sind, dürfen sie grundsätzlich auch nur für diese Zwecke verwendet werden“, erklärte Mertin. Er gehe davon aus, dass der Vorschlag „sehr kontrovers“ diskutiert werde. „Es könnte möglicherweise zu dem Ergebnis kommen, dass man die Nutzung für ganz besonders schwere Straftaten - wie Mord - ermöglicht. Einen konkreten Vorschlag gibt es hierzu aber noch nicht.“

Der JMK-Vorsitzende dringt auch auf eine bessere europaweite Fahndung nach mutmaßlichen Straftätern, die nicht aus der EU kommen. „Ich hielte es für vernünftig, dass alle EU-Mitgliedstaaten in Verdachtsfällen mit Hilfe der Fingerabdrücke auf die Daten über Vorverurteilungen der Nicht-EU-Ausländer zugreifen können“, sagte Mertin. „Mir wäre wichtig, dass wir einstimmig befürworten, dass die Pläne der EU (...) auch so umgesetzt werden.“

Der Minister nannte zwei Beispiele der vergangenen Monate: „Der Täter des Berliner Anschlags, Anis Amri, war in Italien wegen Brandstiftung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Verdächtige eines Mordes an einer Studentin in Freiburg war in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.“ Er betonte: „Derzeit haben wir keine Möglichkeit, die Fingerabdrücke abzugleichen. Die EU hat das vor, der Bundesrat hat aber Vorbehalte insbesondere wegen der Fingerabdrücke geäußert.“ Mertin sagte: „Diesen Vorbehalt verstehe ich nicht.“

Der FDP-Politiker will auch eine Diskussion über einen anderen Umgang mit strafrechtlichen Großverfahren anschieben. „Es wird zunehmend schwieriger, Richter zu finden, die Vorsitzende einer Großen Strafkammer an den Landgerichten sein wollen, weil die Handhabung komplexer Verfahren für einen Menschen kaum noch zu leisten ist“, sagte der Minister. Im Neonazi-Prozess in Koblenz seien wegen vieler Angeklagter in Spitzenzeiten 52 Verteidiger unterwegs gewesen. „Wenn jeder Verteidiger fünf Minuten das Wort ergreift, ist man schon fast zwei Tage beschäftigt und kommt nicht voran.“ Das Verfahren in Koblenz wurde nach mehr als 300 Verhandlungstagen ohne Urteil beendet, weil der Vorsitzende Richter in Pension ging.