Ein erwerbstätiger Unterhaltszahler mit Kindern bis 21 Jahren darf künftig 1000 statt 950 Euro im Monat für seinen eigenen Bedarf behalten. Viele Trennungskinder könnten dadurch in die Sozialhilfe rutschen. Die „Düsseldorfer Tabelle“ regelt bundesweit Unterhaltsansprüche für Millionen Trennungskinder.
Die Tabelle selbst bleibt unverändert, nachdem die Sätze für den Kindesunterhalt vor zwei Jahren deutlich um 13 Prozent angehoben worden waren. Die Tabelle wird in Abstimmung mit den Familiensenaten der anderen Oberlandesgerichte und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt.