Bundessozialgericht Eltern wollen Reduzierung von Sozialabgaben einklagen

Kassel (dpa) - Das Bundessozialgericht in Kassel entscheidet heute über Klagen von Eltern, die geringere Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie Pflegeversicherung erstreiten wollen.

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Die Eheleute aus Baden-Württemberg verlangen, nur die Hälfte der Beiträge zahlen zu müssen. Vor dem Sozialgericht Freiburg und dem Landessozialgericht Baden-Württemberg waren sie mit ihren Klagen gescheitert. (Aktenzeichen B 12 KR 13/15 R und B 12 KR 14/15 R)

Die Kläger berufen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001. Das hatte den Gesetzgeber beauftragt zu prüfen, ob der Aufwand für Betreuung und Erziehung von Kindern bei Sozialversicherungen genug berücksichtigt wird.

Dass Kinderlose seit 2005 einen Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung zahlen müssen, reicht den Klägern nicht. Das Bundessozialgericht hatte 2015 in zwei anderen Verfahren festgestellt, dass die Beitragsbemessung nicht gegen das Grundgesetz verstößt.