Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt schon 2015
Berlin (dpa) - Alleinerziehende können nun doch schon von diesem Jahr an mit einer Aufstockung des jährlich Entlastungsbetrags um 600 auf 1908 Euro rechnen.
Darauf einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD am Dienstag in Berlin.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) begrüßt die Einigung als „starkes Signal“. „Elf Jahre lang ist nichts passiert“, sagte Schwesig der Passauer Neuen Presse (Mittwoch). „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Alleinerziehende zu unterstützen.“
Zuletzt war eine Anhebung in zwei Stufen um jeweils 300 Euro bis 2016 geplant. Nun soll der Entlastungsbetrag rückwirkend zum 1. Januar auf einen Schlag um 600 Euro für das 1. Kind steigen. Für jedes weitere Kind wird der Betrag um zusätzlich 240 Euro erhöht. Der entsprechend geänderte Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden.
Schon bei einer Klausurtagung im April in Göttingen hatten sich die Fraktionsspitzen nach wochenlangem Streit auf die Aufstockung um 600 Euro schon ab 2015 verständigt. Die Anhebung war dann aber vor zwei Wochen vom Bundeskabinett in zwei Stufen aufgeteilt worden - was die Koalitionsfraktionen nun wiederum ablehnten.
Der höhere Entlastungsbetrag kostet den Staat jährlich 210 Millionen Euro. In Deutschland gibt es nach offiziellen Angaben rund 1,6 Millionen Alleinerziehende, davon 90 Prozent Frauen.
Seit 2004 erhalten alleinerziehende Steuerpflichtige einen Entlastungsbetrag von 1308 Euro. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld wurden in der Zeit um mehr als 20 Prozent angehoben. Den Entlastungsbetrag können Alleinerziehende von der Summe ihrer Einkünfte abziehen. Durch den höheren Betrag sinkt die Steuerlast um maximal 285 Euro jährlich. Bei den meisten Alleinerziehenden fällt der Vorteil aber geringer aus.