EU-Gutachter: Deutsche Kernbrennstoffsteuer ist rechtens

Luxemburg (dpa) - Im Streit um die Kernbrennstoffsteuer droht deutschen Energieversorgern eine teure Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach Einschätzung eines Gutachters ist die Atomsteuer vereinbar mit europäischem Recht.

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Aus der Besteuerung ergebe sich keine genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe, argumentierte Gutachter Maciej Szpunar (Rechtssache C-5/14) vor dem EuGH in Luxemburg. Solche Beihilfen benötigen in der Europäischen Union die Zustimmung der EU-Kommission. Auch Regelungen im EU-Recht stünden der Kernbrennstoffsteuer nicht entgegen, sagte Szpunar.

Die Energiekonzerne müssen die Abgabe auf im Reaktor eingesetzte Kernbrennstoffe entrichten. Die Branchengrößen Eon und RWE würden bereits gezahlte Steuern in Milliardenhöhe nicht zurückerhalten, wenn der EuGH dem Rat seines Gutachters folgt, was er meistens tut. Das Urteil in dem Fall fällt in einigen Monaten.

Ein Eon-Sprecher sagte: „Wir teilen die Auffassung des Generalanwaltes nicht.“ Entscheidend seien letztlich die Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes. Ein Sprecher von RWE erklärte: „Wir halten an unserer Rechtsauffassung fest und müssen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes abwarten.“

Die SPD-Europaabgeordnete Martina Werner begrüßte die Stellungnahme des Gutachters. „Gerade bei Atomenergie muss das Prinzip gelten, dass die entstehenden Kosten durch die Verursacher getragen werden.“ Andernfalls müssten die Steuerzahler stärker einspringen.

Ähnlich äußerte sich auch Oliver Krischer, Fraktionsvize der Grünen im Bundestag. „Statt Millionen von Euro für juristische Prüfungen in den Sand zu setzen, sollten die Energiekonzerne das Geld besser in den Ausbau der Erneuerbaren Energien stecken“, teilte er mit. Hubertus Zdebel von der Bundestagsfraktion Die Linke sprach von einer „guten Nachricht für den Atomausstieg“.

Das Finanzgericht Hamburg hat dem EuGH eine Klage der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH vorgelegt. Dieses bat den EuGH um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Die zuständigen deutschen Gerichte müssen den Fall endgültig entscheiden, sich dabei aber an die Vorgaben der obersten europäischen Richter halten.