Zu viel im Grundwasser EuGH verurteilt Deutschland wegen Nitraten
Luxemburg (dpa) - Deutschland hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs über Jahre hinweg zu wenig gegen Überdüngung mit Gülle und Verunreinigung des Grundwassers durch Nitrat getan. Der EuGH gab heute einer Klage der EU-Kommission gegen Deutschland statt.
Umweltschützer, aber auch die Wasserwerke werteten das Urteil als Quittung für eine verfehlte Agrarpolitik und forderten Konsequenzen, um mögliche Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden.
Das Urteil bezieht sich allerdings auf die Vergangenheit: Die Kommission hatte Versäumnisse in den Jahren vor 2014 moniert und dabei Recht bekommen. Die Bundesregierung hat jedoch 2017 die Düngeregeln für Bauern verschärft. Ob dies die Lage bessert, ist offen. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbands hat das Urteil keine Aussagekraft zur jetzigen Rechtslage. „Es leistet daher keinen nennenswerten Beitrag zur Diskussion über die seit 2017 geltende neue Düngeverordnung“, erklärte Generalsekretär Bernhard Krüsken.
Nitrat in Gewässern und im Grundwasser stammt meist aus Gülle der Landwirtschaft. Der Stoff ist wichtig für das Pflanzenwachstum. Doch wenn zu viel gedüngt wird, sammeln sich Rückstände im Grundwasser sowie in Bächen, Flüssen und im Meer an. Aus Nitrat entsteht durch chemische Prozesse Nitrit, das für Menschen schädlich sein kann. Bei der Trinkwasseraufbereitung muss Nitrat teils umständlich aus dem Grundwasser herausgefiltert werden, um die Grenzwerte einzuhalten. Das kann nach Einschätzung des Umweltbundesamts auch die Wasserrechnung in die Höhe treiben.
Die EU-Kommission hatte Deutschland 2014 abgemahnt und 2016 geklagt, weil die Bundesregierung über Jahre hinweg nicht strikt genug gegen die Verunreinigung vorgegangen sei. Die Brüsseler Behörde verwies auf teils schlechter werdende Messwerte zwischen 2007 und 2012. Das verstoße eindeutig gegen EU-Recht zum Schutz der Gewässer vor Nitraten aus der Landwirtschaft.
Im Verfahren bestritt die Bundesregierung, dass sich die Lage nachweislich verschlechtert habe und zusätzliche Maßnahmen hätten ergriffen werden müssen. Allerdings hatte sie noch in ihrem Nitratbericht von 2016 eingeräumt, dass an 28 Prozent der Grundwasser-Messstellen in Landwirtschaftsgebieten die EU-Grenzwerte überschritten werden und sich die Lage kaum verbessert habe. Das Umweltbundesamt berichtete zudem, dass fast überall in Deutschland Nitratwerte gesenkt werden müssen.
Die obersten EU-Richter stellten fest, dass die Rügen der EU-Kommission berechtigt seien. Die Bundesrepublik habe gegen die maßgebliche EU-Richtlinie verstoßen. Auch als klar geworden sei, dass ihr Aktionsprogramm nicht ausreiche, habe die Bundesregierung nicht genügend zusätzliche Maßnahmen getroffen. Deutschland wurden zunächst die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Kommission könnte in einem nächsten Schritt Strafzahlungen erstreiten, falls sich die Lage nicht bessert.
Umweltverbände fordern deshalb schon jetzt Konsequenzen und nochmalige Korrekturen an den Düngeregeln, die aus ihrer Sicht immer noch zu lasch sind. „Schlimmstenfalls muss die Bevölkerung die Kosten für diese Versäumnisse doppelt tragen: mit steigenden Wasserkosten für die Trinkwasseraufbereitung sowie Strafzahlungen an die EU“, sagte der Generalsekretär des Deutschen Naturschutzrings, Florian Schöne.
Auch die deutschen Wasserwerke sehen nach dem Richterspruch Handlungsbedarf. „Auf Grundlage dieser Aussagen ist es aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft notwendig, auch die aktuellen Regelungen des Düngerechts noch einmal zu überprüfen“, betonte der Verband der kommunalen Unternehmen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft äußerte sich ähnlich.
Der Bauernverband sieht das ganz anders. „Deutschland hat gehandelt und neue weitreichende Anforderungen an die Düngung im Sinne des Gewässerschutzes geschaffen, die derzeit von den Landwirten bereits umgesetzt werden“, erklärte Krüsken. Die EU-Kommission werde die weitreichenden Änderungen im Sinne des Gewässerschutzes nicht ignorieren.