Finanzielle Leistungen können Menschen bekommen, „die glaubhaft machen, dass sie sexuelle Übergriffe durch kirchliche oder diakonische Mitarbeitende erlitten haben und deren Ansprüche gegenüber den Tätern und den Institutionen inzwischen verjährt sind“, heißt es. Über die Höhe der Zahlungen entscheidet eine unabhängige Kommission.
Katholische Bistümer leisten schon seit einigen Jahren Entschädigungszahlungen.