Experten empfehlen Rezeptfreiheit für „Pille danach“
Bonn (dpa) - Die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ soll nach Expertenmeinung aufgehoben werden. Es gebe keine medizinischen Argumente, die zwingend gegen eine Entlassung aus der Rezeptpflicht sprächen.
Das teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach einer Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht mit.
Das Gremium wies in seiner Empfehlung aber auf die Bedeutung der Beratung durch die Apotheke bei der Abgabe des Medikaments hin. Das Expertenvotum wird nun an das Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet, das dem Ausschuss folgen oder von dessen Einschätzung abweichen kann.
Das Arzneimittel basiert auf dem Wirkstoff Levonorgestrel. Es kann eine Schwangerschaft verhindern, wenn es bis spätestens 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen wird. Hat sich die Eizelle bereits in die Gebärmutter eingenistet, verhindert das Arzneimittel die Schwangerschaft nicht mehr.
Abzuwarten bleibt, ob Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Verordnung erlässt. Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn etwa steht der Freigabe kritisch gegenüber. Bereits 2003 gab es eine Expertenempfehlung, das Medikament freizugeben, doch eine entsprechende Verordnung kam nie zustande - Bund und Länder hätten an einem Strang ziehen müssen. Vor allem für die Union war eine freie Verfügbarkeit der „Pille danach“ ohne Verschreibung unvorstellbar.
Die Diskussion über die Rezeptpflicht für das Mittel hatte im vergangenen Jahr erneut an Fahrt gewonnen. Damals hatte es einen Aufschrei in der Öffentlichkeit gegeben, als zwei katholische Kliniken in Köln es ablehnten, einer vergewaltigten jungen Frau die „Pille danach“ zu verschreiben. Einige Wochen später erlaubte die katholische Kirche dann die „Pille danach“ für vergewaltigte Frauen.