Fall Edathy: Bildmaterial im Grenzbereich der Moral

Düsseldorf. Das gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy geführte Ermittlungsverfahren hat bislang keine Belege für einen Verstoß gegen die strafrechtlichen Kinderpornographie-Paragraphen ergeben.

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Es gehe um Material im Grenzbereich zur Kinderpornographie, hatte die Staatsanwaltschaft gesagt.

Doch wo verläuft diese Grenze, was ist vielleicht moralisch anstößig, aber noch nicht strafrechtlich relevant, wann wird das Verhalten illegal? Lesen Sie dazu die Dienstagsausgabe der Westdeutschen Zeitung.