Familienpolitik Fast 50 Milliarden Euro Kindergeld bei Hartz IV angerechnet
Berlin (dpa) - Kindergeld in Höhe von 49,5 Milliarden Euro ist zwischen 2007 und 2017 bei Hartz-IV-Empfängern angerechnet worden.
Allein im vergangenen Jahr wurden die Hartz-Leistungen unterm Strich um 4,9 Milliarden Euro vermindert, weil so viel Kindergeld an die Betroffenen floss, wie aus einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linken im Bundestag hervorgeht.
Sabine Zimmermann, Sozialexpertin der Linken, die die Frage gestellt hatte, bezeichnete die Anrechnung des Kindergeldes auf Hartz IV als „Dauerskandal“. Sie sagte: „Kinder Gutverdienender profitieren vom Kinderfreibetrag. Kinder aus Familien, die nicht auf Hartz IV angewiesen sind, bekommen das Kindergeld. Die Ärmsten aber bekommen gar nichts.“ Das sei das Gegenteil von vorausschauender Familienpolitik.
Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte in einem RTL-Interview gesagt, „dass wir immer noch ein Lohnabstand brauchen zwischen Menschen, die Arbeit haben und denen, die keine haben“. Eine Grundsicherungsbezieherin hatte ihn gefragt, warum Kindergeld angerechnet werde. So ein Lohnabstand soll verhindern, dass man mit aus Steuermitteln finanzierten Hartz-Leistungen ein höheres Einkommen erzielt als mit Einkommen aus Arbeit.
Heil zeigte zwar Verständnis für die Fragestellerin. Er sagte aber, er müsse auch an jene denken, „die noch in Arbeit sind, aber wenig verdienen“. Grundsätzlich verfolge er unter anderem mit dem geplanten sozialen Arbeitsmarkt das Ziel, dass möglichst viele aus der Grundsicherung herauskämen.
Zimmermann sagte, auch für Arbeitnehmer sei wichtig, dass sie und ihre Familien sich im Fall von Erwerbslosigkeit darauf verlassen können, dass der Staat sie vor Armut schütze. „Das Kindergeld würde in dieser Situation eine echte Entlastung bedeuten.“
Das Kindergeld beträgt 194 Euro für das erste und zweite, 200 Euro für das dritte und 225 Euro für das vierte und jedes weitere Kind. Entsprechend mindern sich das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld.