Flüchtlingskriminalität soll gesondert erfasst werden

Ob mit der Zahl von Asylsuchenden auch die der Straftaten steigt, wollen Länder mithilfe spezieller Dateien herausfinden.

Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, befürwortet eine gesonderte Erhebung von Flüchtlingskriminalität. Foto. Archiv

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Düsseldorf. Die Innenminister der Länder wollen die Kriminalität von Flüchtlingen und gegen Flüchtlinge künftig gesondert registrieren. Eine Bund-Länder-Projektgruppe als Organ der Innenministerkonferenz arbeitet derzeit einheitliche Kriterien für eine Entscheidungsvorlage in der Innenministerkonferenz aus. Eine zeitliche Vorgabe gibt es dabei noch nicht. „Das ist ein laufender Prozess“, sagt ein Sprecher des NRW-Innenministeriums.

Für eine gesonderte Erhebung müsste die Innenministerkonferenz beschließen, die Richtlinien zur Kriminalitätserfassung in den Ländern elektronisch zu verändern. Anlass ist die in der Bevölkerung offenbar virulente Angst, mit dem Anstieg der Flüchtlingszahlen steige die Kriminalitätsrate — vor allem in der Umgebung von Flüchtlingsunterkünften.

Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, bezeichnete das Vorgehen als notwendig, „um ein vernünftiges Lagebild zu bekommen und gezielte Gegenstrategien entwerfen zu können“. Man wisse von Einzelerhebungen, dass im Bereich von Flüchtlingsunterkünften „bestimmte Vergehen auffällig zunehmen“, sagt Wendt, „zum Beispiel Eigentumsdelikte.“ Zugleich plädierte er für einen sensiblen Umgang mit diesem Thema, weil es für „Stimmungsmache geeignet“ sein könnte. „Das, was zu dieser Thematik alles im Internet kursiert, könnte dann endlich belegt oder widerlegt werden.“

Vorreiter ist Niedersachsen: Die Polizei dort etabliert bereits ab Montag einen zusätzlichen Auswertungsmerker im landesweiten Vorgangsbearbeitungssystem „Nivadis“. Die Erfahrungen sollen später in die Arbeit der Projektgruppe einfließen, teilte eine Sprecherin des niedersächsischen Innenministeriums mit. Zuvor hatte schon die Braunschweiger Polizei ein Ermittlungsteam eingesetzt, das sich ausschließlich mit Straftaten von Asylbewerbern befasst. Sondererhebungen, sagt Wendt, seien nichts Außergewöhnliches. Es gebe sie zum Beispiel auch im Bereich von Wohnungs- oder Rockerkriminalität.

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