Im Internet veröffentlicht Fotofahndung: 20 mutmaßliche G20-Gewalttäter ermittelt
Hamburg (dpa) - Seit gut einem Monat fahnden die Hamburger Polizei und Staatsanwaltschaft öffentlich nach mutmaßlichen G20-Gewalttätern. 20 Gesuchte sind bislang identifiziert worden, wie die Polizei mitteilte.
Zehn von ihnen sollen Steine oder Flaschen auf Beamte geworfen, neun sich an Plünderungen beteiligt haben. Einer der Identifizierten steht im Verdacht, sich an Ausschreitungen am Rande der Demonstration „G20 not welcome“ beteiligt zu haben. Dabei waren am 8. Juli sechs Polizisten verletzt worden. Seit Beginn der Öffentlichkeitsfahndung am 18. Dezember seien mehr als 250 Hinweise eingegangen, sagte eine Polizeisprecherin der Deutschen Presse-Agentur.
Nach 87 weiteren unbekannten Tatverdächtigen fahndet die Sonderkommission „Schwarzer Block“ noch immer öffentlich. Bislang hat die Soko keinen der Gesuchten aus den Tatkomplexen Rondenbarg (25 Tatverdächtige) und Elbchaussee (5) identifizieren können. An der Elbchaussee hatten am Morgen des 7. Juli rund 220 Vermummte Autos angezündet und einen Hubschrauber mit Pyrotechnik beschossen. In der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld hatte nach Polizeiangaben kurz zuvor eine größere Gruppe von vermummten und uniformierten Personen Beamte mit Steinen und Böllern beworfen.
Die Hamburger Polizei hat die Bilder der identifizierten Verdächtigen aus der Fahndung genommen. „Sobald ein Gesuchter eindeutig identifiziert ist, löschen wir die Öffentlichkeitsfahndung unverzüglich und teilen dies auch per Pressemitteilung mit“, sagte eine Polizeisprecherin. Nach Angaben der Linksfraktion in der Bürgerschaft sind die Fotos jedoch weiterhin im Internet zu finden. Fraktionschefin Cansu Özdemir und die Abgeordnete Christiane Schneider forderten den Senat in einer Kleinen Anfrage auf, gegen derartige Rechtsverstöße vorzugehen.
Auf eine vorherige Anfrage der Linksfraktion von Ende Dezember hatte der Senat bereits klargestellt, dass die Fahndungen von neun verschiedenen Richtern gebilligt worden seien. „Ansonsten hätten die Verfahren mangels Identifizierung der Beschuldigten eingestellt werden müssen“, hieß es in der Senatsantwort. In allen Fällen gehe um Straftaten von erheblicher Bedeutung, für die Mindeststrafen von sechs Monaten beziehungsweise einem Jahr vorgesehen seien.