Gesetz zur PID tritt in Kraft

Berlin (dpa) - Nach jahrelangen Debatten tritt heute das umstrittene Gesetz über die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Kraft. Paare können allerdings noch nicht - wie im Gesetz vorgesehen - Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung in Deutschland auf Gendefekte testen lassen.

Grund ist eine fehlende Rechtsverordnung. „Jetzt gilt es, die Rechtsverordnung in möglichst kurzer Zeit auf den Weg zu bringen“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP), der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. Sie betreffe die Voraussetzung für die Zulassung der Zentren, in denen PID durchgeführt werden darf, die Qualifikation der Ärzte, die Zusammensetzung der entscheidenden Ethikkommissionen sowie die Ausgestaltung einer Zentralstelle für die Dokumentation der durchgeführten PID-Fälle.

Der Bundestag hatte im Juni der PID-Zulassung in einer großen Debatte ohne Fraktionsdisziplin zugestimmt. Anträge nach einem weitreichenden Verbot und einem Verbot mit kleineren Ausnahmen hatten eine Mehrheit verfehlt. Das Gesetz tritt nun 14 Tage nach der Ausgabe des entsprechenden Bundesgesetzblatts in Kraft.

„Die Entscheidung zur PID war ein zweifacher Erfolg“, sagte Flach. Die Fraktionsgrenzen seien überwunden worden. Das Parlament sei sich mit großer Mehrheit einig gewesen, dass genetisch stark vorbelasteten Eltern mit Hilfe der PID die Möglichkeit gegeben werden sollte, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen. „Die Zeit, in der Frauen eine Schwangerschaft auf Probe in Kauf nehmen mussten, obwohl in ihrer Familie schwere Krankheiten erblich sind oder aber immer wieder Totgeburten auftraten, ist endlich vorbei.“

Die Christdemokraten für das Leben, eine Initiative in der CDU/CSU, kritisierten: „Damit wird der bisherige Embryonenschutz in Deutschland ausgehebelt.“ Die PID werde merkwürdig still Wirklichkeit. Wesentliche Bestandteile der Umsetzung seien ungeklärt und höchst problematisch.