Großspenden an Parteien 2013 mehr als verdoppelt
Berlin (dpa) - Die Großspenden an die Parteien in Deutschland haben sich im Bundestags-Wahljahr 2013 mehr als verdoppelt. Die meldungspflichtigen Zuwendungen stiegen von 1,46 Millionen Euro im Jahr 2012 auf rund 3,5 Millionen 2013.
Dies geht aus der im Internet veröffentlichten Aufstellung des Bundestags hervor. Nach dem Parteiengesetz gelten Überweisungen von mehr als 50 000 Euro als Großspenden. Sie müssen sofort veröffentlicht werden.
Größter Profiteur hoher Spenden war 2013 die CDU. Sie erhielt rund 1,48 Millionen Euro, die CSU rund 710 000 Euro, die SPD 380 000 Euro. Die aus dem Bundestag geflogene FDP wurde mit 830 000 Euro bedacht. Die höchste Einzelspende erhielt die CSU vom Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie mit 565 000 Euro. Die Grünen erhielten am 20. Dezember noch 60 000 Euro vom Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg. Die Linke bekam keine Zuwendung von über 50 000 Euro. Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands wurde mit einer Einzelspende von 110 000 Euro bedacht.
Genauere Informationen über Zuwendungen von Privatleuten und Firmen und damit über das gesamte Spendenaufkommen eines Jahres geben erst die Rechenschaftsberichte der Parteien, die für 2013 noch erstellt werden müssen.
In den Jahren zuvor waren die meldepflichtigen Großspenden rückläufig gewesen: Im Wahljahr 2009 wurden noch Zuwendungen in Höhe von knapp 6,6 Millionen Euro gezählt. 2010 beliefen sie sich auf 3,82 Millionen Euro. 2011 wurden noch 2,03 Millionen Euro beim Bundestag angezeigt.
Für den Wahlmonat September 2013 gab es keinen Eintrag beim Bundestag. Allerdings häuften sich dann im Oktober die Großspenden: 565 000 Euro vom Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie an die CSU, 690 000 Euro für die CDU von der BMW-Großaktionärsfamilie Quandt/Klatten. Mitten in die laufenden Koalitionsverhandlungen hinein erhielten CDU und SPD auch hohe Spenden des Spezialchemiekonzerns Evonik. Die Organisation Lobbycontrol hatte diese Zuwendungen heftig kritisiert. Sie seien zu einem brisanten Zeitpunkt geflossen, an dem in den Koalitionsgesprächen entscheidende Weichen in der Energiepolitik gestellt wurden.
Neben den Spenden erhalten die Parteien Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Parteien können diese Unterstützung beantragen, wenn sie nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent Stimmenanteil erreicht haben. Oder sie müssen bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen 1 Prozent der gültigen Stimmen für ihre Liste bekommen haben.
Bis zu einer Grenze von 4 Millionen Stimmen wird jährlich ein Betrag von 85 Cent pro Stimme gezahlt, für darüber hinaus erzielte Stimmen je 70 Cent. Das ist der „Wählerstimmenanteil“. Dazu kommt der „Zuwendungsanteil“. Bei Mitgliedsbeiträgen oder Spenden wird bis zu einer Gesamthöhe von 3300 Euro je Person und Jahr ein Betrag von 38 Cent je gezahltem Euro angesetzt.
Es gibt eine absolute Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung, die für 2012 bei 150,8 Millionen Euro lag. Unter diesem Deckel wird zwischen den berechtigten Parteien verteilt, Beträge werden proportional gekürzt - eine komplizierte Rechnung. Außerdem bekommt eine Partei nicht mehr Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung als sie im entsprechenden Jahr selbst erwirtschaftet hat.