Grünes Licht für Datenschutzklagen von Verbraucherschützern

Berlin (dpa) - Wenn Unternehmen gegen die Datenschutzrechte ihrer Kunden verstoßen, dürfen künftig nicht nur betroffene Privatpersonen dagegen klagen, sondern auch Verbraucherschutzorganisationen.

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Eine entsprechende Ausweitung des sogenannten Verbandsklagerechts hat der Bundestag beschlossen. „Wir müssen uns darauf verlassen können, dass unsere Daten rechtlich geschützt sind und dieser Schutz auch durchgesetzt werden kann“, sagte Justizminister Heiko Maas (SPD) der Deutschen Presse-Agentur.

Bei Datenschutz-Verstößen wie der Weitergabe von Adressen oder der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen haben Verbände nun das Recht auf eine Unterlassungsklage. „Das ist ein effektives Instrument“, erklärte Maas. Viele Kunden trauten sich nicht, allein gegen große Unternehmen vorzugehen.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf von Maas wurde im Bundestag allerdings noch einmal entschärft. Vor allem die Unions-Fraktion befürchtete Klagewellen gegen kleine Start-up-Unternehmen. Linke und Grüne äußerten deutliche Kritik an den Einschränkungen und enthielten sich deshalb bei der Abstimmung.

Das neue Gesetz sieht einige weitere Reformen für Online-Geschäfte vor - etwa die Regelung, wonach für Kündigungen und ähnliche Erklärungen künftig nicht mehr die „Schriftform“ erforderlich ist, sondern nur noch die „Textform“. Durch diese Änderung ist zum Beispiel die Kündigung eines online abgeschlossenen Handyvertrags auch per E-Mail möglich, und nicht mehr nur per Brief.