Bundesverkehrsminister Dobrindt Höhere Gebühren: Führerschein wird teurer
Berlin. Das Bundesverkehrsministerium hat dem TÜV und der Dekra grünes Licht gegeben, die Gebühren für ihre Leistungen zu erhöhen. Fahranfänger müssen demnach künftig für den Führerschein noch tiefer in die Tasche greifen, weil die theoretische und praktische Prüfung teurer werden.
Gleiches gilt für die alle zwei Jahre notwendige Auto-Hauptuntersuchung.
Das sieht eine Verordnung des Ministeriums vor, die unserer Zeitung vorliegt. Konkret sollen Fahranfänger demnächst für die theoretische Prüfung zehn Euro statt wie bisher 9,30 Euro zahlen. Die Gebühren für die praktische Fahrprüfung beim Pkw-Führerschein steigen dann von bisher 71,40 Euro in auf 77,10 Euro; für den Motorrad-Führerschein werden 102 Euro statt wie bisher 94,90 Euro fällig. Im Durchschnitt beträgt die Erhöhung laut Verordnung knapp acht Prozent.
Ein Sprecher von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte auf Anfrage das Vorhaben. Grundlage sei ein entsprechender Antrag von TÜV und Dekra. Dieser Antrag sei sowohl von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als auch durch einen externen Gutachter ausgiebig geprüft worden. "Zuletzt sind die Gebühren für Führerscheinprüfungen und Hauptuntersuchungen vor acht Jahren angepasst worden", betonte der der Sprecher. Seitdem seien Personal- und Sachkosten gestiegen.
Die Hauptuntersuchung wird demnach statt bisher bis zu 53,50 Euro künftig bis zu 56,71 Euro kosten. Dekra-Sprecher Wolfgang Sigloch betonte, diese Gebühren würden nur fällig direkt in den technischen Prüfstellen. Dort seien die Hauptuntersuchungen in der Regel billiger. "Für Kunden, die in die Werkstatt fahren, ändert sich nichts." Wolfgang Partz vom TÜV-Rheinland erklärte, bei den Gebühren für die Hauptuntersuchung handele es sich um eine Spannweite, "innerhalb derer sich die Preisgestaltung der Technischen Prüfstelle bewegen muss".
Eine Änderung dieses Rahmens sei wegen der allgemeinen Preisentwicklung dringend erforderlich gewesen. Der Bundesrat muss der Verordnung nun noch zustimmen, in Kraft treten wird sie danach voraussichtlich Anfang nächsten Jahres.