Verordnung wird kurzfristig erlassen Höherer Mindestlohn für Pflegekräfte kommt

Berlin · Die Mindestlöhne für Altenpflegekräfte in Deutschland sollen erhöht und ausgeweitet werden. Das sieht eine Verordnung vor, die am Mittwoch Thema im Bundeskabinett war.

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Das Bundesarbeitsministerium werde diese Verordnung nun kurzfristig erlassen, hieß es anschließend in einer gemeinsamen Mitteilung von Arbeits- und Bundesgesundheitsministerium.

Ende Januar hatte eine Kommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beschlossen, dass der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte bis 1. April 2022 in vier Schritten von heute 10,85 Euro (Ost) und 11,35 Euro (West) auf 12,55 Euro in Ost- und Westdeutschland steigen soll. Ab 1. Juli 2021 soll es zudem erstmals einen Mindestlohn für Fachkräfte von 15 Euro geben. Er soll zum 1. April 2022 auf 15,40 Euro steigen. Mit der Verordnung soll dieser Beschluss branchenweit verbindlich gemacht werden.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärten, in der Corona-Epidemie sei einmal mehr zu spüren, wie wichtig Pflegekräfte für die Gesellschaft seien. Ihre verantwortungsvolle Aufgabe solle besser honoriert werden als bisher. Dafür seien die Regelungen zum Pflegemindestlohn „ein guter Anfang“.

(dpa)