Nach Attacken Horst Seehofer fordert schärfere Abschieberegelungen

Amberg/Berlin · Nach Prügelattacken von Asylsuchenden will Bundesinnenminister Horst Seehofer notfalls auch Gesetze ändern, um die Abschieberegeln zu verschärfen. Vier junge Männer sollen auf Passanten eingeschlagen haben.

Horst Seehofer will Gewaltexzesse nicht dulden.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Nach den Prügelattacken von Asylsuchenden im oberpfälzischen Amberg hat Bundesinnenminister Horst Seehofer seine Absicht bekräftigt, die Abschieberegeln zu verschärfen. „Wenn Asylbewerber Gewaltdelikte begehen, müssen sie unser Land verlassen. Wenn die vorhandenen Gesetze dafür nicht ausreichen, müssen sie geändert werden“, sagte der CSU-Politiker der „Bild“-Zeitung (Mittwoch). Dazu werde er der Koalition Vorschläge machen. Einen solchen Vorstoß hatte Seehofer bereits Mitte Dezember für den Jahresanfang angekündigt.

Vier Tatverdächtige im Alter von 17 bis 19 Jahren aus Syrien, Afghanistan und dem Iran hatten am Samstagabend unter Alkoholeinfluss Passanten unvermittelt geschlagen. Zwölf Menschen wurden meist leicht verletzt. Die Beschuldigten kamen in Untersuchungshaft.

„Die Ereignisse in Amberg haben mich sehr aufgewühlt“, sagte Seehofer. „Das sind Gewaltexzesse, die wir nicht dulden können!“

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, forderte die Bundesregierung zu einer Stellungnahme auf: „Der Sprecher der Bundesregierung muss sich zu dem Fall erklären. Es kann nicht sein, dass es sich nur dann um eine „Hetzjagd“ handelt, wenn es um rechtsextreme Täter geht“, sagte er der Zeitung. Es heiße zu dem Fall, die Motive der Täter seien nicht bekannt. „Ich will ihnen das Motiv nennen: Es ist eine tiefe Verachtung für unseren Staat und für die Menschen, die bei uns leben. Die vier Täter dürfen erst wieder in Freiheit kommen, wenn sie den Boden ihres Heimatlandes betreten.“

Der CDU-Innenpolitiker Patrick Sensburg sagte der „Bild“: „Aus meiner Sicht haben die Person ihr Bleiberecht verloren und müssen abgeschoben werden. Dies gibt die aktuelle Rechtslage her.“

(dpa)