Interpol setzt Wikileaks-Gründer auf Fahndungsliste
Lyon/Washington (dpa) - Erst der Schlag gegen die US-Diplomatie, jetzt „most wanted“: Der wegen Vergewaltigungsverdachts in Schweden gesuchte Wikileaks-Gründer Julian Assange steht auf der Fahndungsliste von Interpol.
Die internationale Polizeibehörde bestätigte am Mittwoch, dass sie bereits am 20. November eine „Red Notice“, eine Art Steckbrief des 39-Jährigen, an alle 188 Mitgliedsstaaten verschickt hat. Nach Schwedens offizieller Zustimmung sei sie nun publik gemacht worden.
Assange meldete sich von einem unbekannten Ort aus über Internet-Telefon zu Wort. In einem Interview des Magazins „Time“ forderte er den Rücktritt von US-Außenministerin Hillary Clinton, wenn sich herausstellen sollte, dass sie für jüngst bekanntgewordene Spionage-Aufforderungen an US-Diplomaten verantwortlich ist. Der Sprecher des Weißen Hauses, Robert Gibbs, nannte Assanges Äußerungen am Mittwoch „lächerlich und absurd“.
Wikileaks hatte am Sonntag mit der Veröffentlichung der Dossiers begonnen. Aus dem Schriftverkehr geht auch hervor, dass das US- Außenministerium 2008 und 2009 Diplomaten angewiesen hat, persönliche Daten von Führungspersönlichkeiten zu sammeln.
Schweden hatte Mitte November bei Interpol einen Antrag auf internationale Fahndung nach dem Internet-Aktivisten gestellt. In dem skandinavischen Land wird der Australier per Haftbefehl wegen des Verdachts der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung von zwei Frauen gesucht. Assange hat die Vorwürfe zurückgewiesen und als Komplott der US-Regierung bezeichnet.
Bei einer „Red Notice“ handelt es sich nicht um einen internationalen Haftbefehl. Vielmehr geht es laut Interpol darum, der Polizeibehörde eines Mitgliedsstaates dabei zu helfen, „die Festnahme oder vorläufige Festnahme einer gesuchten Person mit der Aussicht auf ihre Auslieferung zu erreichen“.
Am Dienstag hatte Assanges schwedischer Anwalt angekündigt, dass er eine Aufhebung des schwedischen Haftbefehls vor dem Obersten Gericht in Stockholm erwirken wolle. Der Haftbefehl war vorher in zwei Instanzen bestätigt worden. Anwalt Björn Hurtig bot in der Berufungsklage an, dass Assange über Telefon, Videolink oder andere Kommunikationswege vom Ausland aus verhört werden könne.