Intime Fotos „Upskirting“ soll strafbar werden

Düsseldorf · Das Fotografieren unter Kleider und Röcke von Mädchen und Frauen, das sogenannte Upskirting (aus dem Englischen), soll unter Strafe gestellt werden.

Drei Justizminister bereiten einen Gesetzentwurf vor, der das Fotografieren unter Röcke strafbar macht. (Symbolbild)

Foto: Fatima Krumm

Darauf haben sich Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) und seine Kollegen aus Baden-Württemberg und Bayern am Rande der Justizministerkonferenz in Travemünde (Schleswig-Holstein) geeinigt. Damit wollen sie die Intimsphäre und die Sicherheit von Mädchen und Frauen in der Öffentlichkeit verbessern. Auf der Konferenz selbst war Upskirting noch kein Thema. NRW will jetzt mit Bayern einen Gesetzentwurf für eine Bundesratsinitiative vorbereiten.

Voyeuristisches Bildmaterial soll unter Strafe stehen

Nach aktuellem Recht sind Fotos unter Röcke nur im privaten Lebensbereich, also der Wohnung, strafbar, da sie den höchstpersönlichen Lebensbereich der Fotografierten verletzen. Im öffentlichen Raum hingegen sind solche Aufnahmen bisher legal. „Ich unterstütze daher den Vorstoß, eine klare Gesetzeslage zu schaffen, denn Upskirting ist immer ein als demütigend und verletzend empfundener Eingriff in die Privatsphäre von Frauen“, meinte Biesenbach. „Wir wollen, dass sich Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum frei bewegen und selbstbestimmt kleiden“, ergänzte Baden-Württembergs Minister Guido Wolf. Als besonders beschämend bezeichnet Bayerns Minister Georg Eisenreich es, wenn die Fotos im Internet landen.

Erst zu Beginn der Woche hatte NRWs Gleichstellungsministerin Ina Scharrenbach gefordert, das voyeuristische Fotografieren unter Strafe zu stellen. Auch der Ausschuss für Gleichstellung und Frauen in NRW hatte das Thema bereits auf dem Tisch. „Da kommen wir zum passenden Zeitpunkt mit dem Gesetzesentwurf“, meinte Ralf Herrenbrück, Sprecher Biesenbachs. Eine Online-Petition zum Thema hat bereits über 52 000 Unterschriften.