Juristen und Polizisten kritisieren neues Sexualstrafrecht
Berlin (dpa) - Das vom Bundestag massiv verschärfte Sexualstrafrecht wird nach Ansicht der Berufsverbände von Richtern, Anwälten und Kriminalbeamten die Gerichte vor erhebliche Probleme stellen.
Verfahren, bei denen künftig ein „Nein“ des Opfers für die Bestrafung eines Sexualtäters ausreichen solle, seien kompliziert, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitag). „Diese Prozesse werden in der Regel schwierig zu führen sein, weil Aussage gegen Aussage steht und es keine weiteren Indizien gibt.“ Die Tat habe schließlich ohne Widerstand oder Gewalt stattgefunden, sonst wäre es eine Vergewaltigung.
Der Strafrechtsexperte Rüdiger Deckers vom Deutschen Anwaltverein verwies auf die Möglichkeit, dass es auch falsche Beschuldigungen geben könne. „Es wird im Prozess - wenn es dann um die Frage geht, hat es ein „Nein“ gegeben - große Schwierigkeiten geben, ein Urteil zu finden“, sagte Deckers der Deutschen Presse-Agentur. Er sehe eine große Gefahr, dass die Zahl von Fehlurteilen wachse.
Der Richterbund rechnet dagegen nicht damit, dass es infolge der Reform vermehrt zu falschen Beschuldigungen wegen sexueller Übergriffe kommen wird. Gnisa sagte: „Der Anteil vorsätzlicher Falschbezichtigungen ist bei Sexualstraftaten mit drei bis zehn Prozent ohnehin relativ gering.“
Grundsätzlich begrüßten beide Juristen das Ziel, den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu stärken. Der Öffentlichkeit müsse jedoch bewusst sein, dass die Reform nicht zu einem signifikanten Anstieg der Verurteilungen führen dürfte, sagte der Vorsitzende des Richterbundes. Der Strafrechtsexperte Deckers argumentierte: „Gesellschaftspolitisch ist das Signal „Nein heißt Nein“ richtig - aber der Versuch, das über das Strafrecht umzusetzen, ist falsch.“
André Schulz, der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag): „Die neuen Regelungen versprechen mehr, als sie am Ende halten können.“ Zwar seien sie gut gemeint, und es werde auch die eine oder andere Rechtslücke geschlossen. Dafür entstünden neue Baustellen, weil die Beweisbarkeit der Delikte schwer sei.
Der Bundestag hatte am Freitag die Rechte der Opfer von Sexualdelikten erheblich gestärkt. Nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ macht sich bald nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll ausreichen, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt. Dann drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Neu ist auch ein Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Er verbietet, einen Menschen in sexuell bestimmter Weise zu begrapschen und dadurch zu belästigen. Unter Strafe gestellt werden außerdem Straftaten aus einer Gruppe heraus wie bei den Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln.