Länder stoppen Erbschaftsteuer-Reform
Berlin (dpa) - Der mehr als ein Jahr dauernde Streit über die Reform der Erbschaftsteuer geht in die Verlängerung. Die Länder riefen am Freitag mehrheitlich den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an, um noch Änderungen durchsetzen zu können.
Andere Vorhaben der Koalition wie die Reform der Ökostrom-Förderung, das Integrationsgesetz sowie das Gesetz zur Stärkung des Bahn-Wettbewerbs wurden in der letzten Bundesrats-Sitzung vor der Sommerpause nach Fristverkürzung gebilligt. Erst am Freitag beziehungsweise Donnerstag hatte der Bundestag grünes Licht gegeben:
ERBSCHAFTSTEUER: SPD, Grüne und Linke in der Länderkammer halten die Verschonungsregeln für Firmenerben für überzogen sowie teils verfassungswidrig. Sie verlangen eine grundlegende Überarbeitung. Mit dem Vermittlungsverfahren verzögert sich das umstrittene Gesetz über die Steuerprivilegien für Firmenerben. Es ist das zweite Vermittlungsverfahren in der laufenden Wahlperiode.
EEG-REFORM: Wenige Stunden nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat grünes Licht für den Umbau der Ökostrom-Förderung gegeben. Von 2017 an müssen Anbieter sich in Ausschreibungen durchsetzen, um den Zuschlag für neue Ökostrom-Anlagen zu bekommen.
INTEGRATION: Das Integrationsgesetz, das die Eingliederung Hunderttausender nach Deutschland gekommener Flüchtlinge erleichtern soll, kann in Kraft treten. Der Bundesrat verzichtete auf das Anrufen des Vermittlungsausschusses und ließ das umstrittene Gesetzespaket passieren.
DIGITALISIERUNG/ENERGIEWENDE: Ab 2020 besteht die Pflicht, flächendeckend so genannte Smart Meter einzubauen, die Großverbrauchern Informationen über Stromflüsse, Energieverbrauch und tatsächliche Nutzungszeiten anzeigen. In einer zusätzlichen Entschließung weisen die Länder auf daten- und verbraucher- schutzrechtliche Bedenken hin und warnen vor zu hohen Kosten.
FRACKING: Eine kommerzielle Förderung von Schiefergas mit der Fracking-Methode bleibt in Deutschland tabu. Die Länderkammer verzichtete auf das Anrufen des Vermittlungsausschusses. Nach dem Gesetz gilt ein unbefristetes Verbot des „unkonventionellen“ Frackings, bei dem Gas aus tiefen Gesteinsschichten durch Einpressen von Flüssigkeiten gefördert wird. Zu wissenschaftlichen Zwecken darf es Probebohrungen geben, wenn betroffene Länder dem zustimmen.
OFFSHORE-Öl- UND GASFÖRDERUNG: Schwere Unfälle bei der Erdgas- oder Ölförderung auf See und in den Küstengewässern sollen verhindert und Notfallmechanismen im Falle einer Havarie verbessert werden.
TERRORBEKÄMPFUNG: Der deutsche Verfassungsschutz kann zum Schutz vor Terroranschlägen künftig mehr Daten mit ausländischen Geheimdiensten austauschen. Bei Terrorverdacht dürfen Sicherheitsbehörden auch Daten von Jugendlichen ab 14 Jahren speichern. Beim Kauf von Prepaid-Karten müssen Verkäufer und Telefonanbieter künftig anhand des Personalausweises die Identität eines Kunden überprüfen.
INVESTMENTBESTEUERUNG: Bund und Länder stopfen ein weiteres Steuerschluploch über umstrittene Dividendengeschäfte. Sogenannte Cum-Cum-Gestaltungen sollen verhindert werden. Über die Aktiengeschäfte konnten große Kunden aus dem Ausland Steuern auf Dividenden von deutschen Unternehmen umgehen.
KULTURGÜTER: Nach dem Gesetz zum Schutz von Kulturgütern in Deutschland ist künftig die Ausfuhr von „national wertvollem Kulturgut“ aus Deutschland verboten. Zudem wird der illegale Handel mit Raubkunst aus Kriegs- und Krisengebieten erschwert.
HARTZ-IV: Empfänger von Hartz-IV-Leistungen sollen schneller und einfacher Klarheit über ihre Ansprüche erhalten. Die teils sehr komplexen Verfahrensvorschriften und Abläufe für die Mitarbeiter in den Jobcentern sollen einfacher werden.
BAHN-TRASSENPREISE: Der Wettbewerb auf der Schiene wird gestärkt. Die für das Gleisnetz zuständige Tochter der Deutschen Bahn muss Nutzungsgebühren, die sie von allen Verkehrsanbietern kassiert, künftig schon vorab von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen.
UNI-KLINIKEN: Mit einer Entschließung setzt sich der Bundesrat dafür ein, den akuten Finanzbedarf von Uni-Kliniken zu decken. Diese sind aus Sicht der Länder deutlich unterfinanziert. Ohne Eingreifen der Bundesregierung sei eine Verbesserung zeitnah nicht absehbar.
AUTORENNEN: Der Bundesrat will eine stärkere Abschreckung gegen lebensgefährliche illegale Autorennen prüfen. Eine Initiative aus Nordrhein-Westfalen, die Teilnehmern Haftstrafen androht, wurde am Freitag zur Beratung in die Ausschüsse der Länderkammer gegeben. Danach sollen illegale Autorennen künftig als Straftat gelten.