Justizminister Kutschaty will Videoübertragungen von spektakulären Prozessen
Düsseldorf (dpa) - Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will Journalisten und interessierten Bürgern den Zugang zu spektakulären Prozessen erleichtern. Bei der Justizministerkonferenz auf Rügen (25./26.
Juni) will sich der SPD-Politiker dafür einsetzen, das Verbot von Videoübertragungen aus Gerichtsverhandlungen zu lockern. Wie Kutschaty der Nachrichtenagentur dpa in Düsseldorf sagte, soll eine Gesetzesänderung Richtern die Möglichkeit geben, bei großem Zuschauerinteresse eine Videoübertragung in einen Nachbarraum zu gestatten.
Zuletzt hatte es im Verfahren um die Steueraffäre von Uli Hoeneß und im Münchner NSU-Prozess heftige Auseinandersetzungen um die wenigen Presse- und Zuschauerplätze gegeben. „Immer wieder erleben wir, dass die Bürger das Bedürfnis haben, bei bewegenden Prozessen persönlich dabei zu sein. Warum schicken wir in diesen großen Prozessen Menschen weg, die sehen wollen, wie die Justiz arbeitet?“, fragte Kutschaty. Dabei könne die Teilhabe an Prozessen das Vertrauen der Bürger in die Rechtsprechung stärken. Die bestehende gesetzliche Regelung sei 50 Jahre alt - seitdem habe sich nicht nur die Medienlandschaft komplett verändert.Das Interesse der Bürger übersteige oft die Zahl der Plätze in den Gerichtssälen.
Eine Gesetzesänderung solle keinen Zwang zur Videoübertragung in weitere Räume schaffen, betonte Kutschaty. Bislang ist eine solche Übertragung in Deutschland nur bei Verfassungsgerichtsverfahren erlaubt. 2001 hätten drei Richter des Bundesverfassungsgerichts bereits die Auffassung vertreten, dass dieses Verbot sogar verfassungswidrig sei, berichtete Kutschaty.