Nach Al-B.-Suizid Justizminister: Leipziger JVA-Beamte handelten richtig

Berlin (dpa) - Nach der Selbsttötung des mutmaßlichen IS-Terroristen Dschaber al-B. ist den Beamten in dem Leipziger Gefängnis aus Sicht von Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) kein Vorwurf zu machen.

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„In diesem Fall, in dem die Psychologin gesagt hat, es liegt kein akuter Fall von Suizidgefahr vor, konnten die Bediensteten aufgrund dieser Prognose keine härteren Maßnahmen verhängen“, sagte Gemkow in der ARD-Sendung „Anne Will“. So hätten die Beamten beispielsweise mit einer ständigen Überwachung willkürlich ihre Befugnisse überschritten.

Al-B. hatte sich am Mittwochabend zwei Tage nach seiner Festnahme erhängt - mit einem T-Shirt seiner Anstaltskleidung an einem Zellengitter. Zu jenem Zeitpunkt war lediglich eine halbstündige Überprüfung seiner Zelle angeordnet gewesen. Gemkow betonte, es gebe keine besonderen Häftlinge. „Jeder Gefangene wird individuell so behandelt, wie es notwendig ist.“

Zeige die Untersuchung, dass keine akute Suizidgefahr vorliege, dann dürfe keine Maßnahme angeordnet werden, die die Grundrechte eines Gefangenen verletze, argumentierte der Justizminister. „Das haben die Bediensteten richtig gemacht.“ Für ihn persönlich würden die gleichen Maßstäbe gelten. „Letzen Endes werde ich diese Grenzen nicht überschreiten, indem ich eine Maßnahme anordne, die unverhältnismäßig ist und die den Boden des Rechts verlässt“, so Gemkow.

Auch der Leipziger Gefängnisdirektor Rolf Jacob wies den Vorwurf zurück, bei einem mutmaßlichen IS-Terroristen müsse man ständig von dessen Bereitschaft zur Selbsttötung ausgehen. „Es gab ein tragisches Ereignis. Man muss aus diesem Ereignis lernen, wie man es zukünftig besser machen kann. Einen Rückschluss auf Fehler, den weise ich zurück“, sagte Jacob im „Spiegel TV“-Interview.

SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka fordert derweil eine Rückkehr zu bundeseinheitlichen Regeln für den Justizvollzug. „Es kann doch nicht sein, dass beispielsweise in einem Bundesland die Videoüberwachung solcher Gefangener möglich ist, in einem anderen Land dagegen nicht“, sagte Lischka der „Saarbrücker Zeitung“.

Die Lehre muss nach den Worten Lischkas eine Korrektur der Föderalismusreform sein. „Einen Flickenteppich können wir uns bei der Terrorbekämpfung nicht leisten“, argumentierte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Vor der Föderalismusreform II habe es einheitliche Regelungen für den Justizvollzug gegeben. Doch die seien „unnötigerweise föderalisiert“ worden.

Der SPD-Politiker plädierte zudem für „einige wenige zentrale Einrichtungen, in denen wir Terrorverdächtige und Dschihadisten unterbringen“.