Kauder: Keine Ärzte-Beteiligung am „Geschäft mit dem Tod“

.Berlin (dpa) - Der Vorschlag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), kommerzielle Sterbehilfe unter Strafe zu stellen, „nahe Stehende“ davon aber auszunehmen, erregt weiter die Gemüter.

Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder (CDU), forderte eine Klarstellung: „Ärzte oder Pflegepersonal dürfen sich nicht am Geschäft mit dem Tod beteiligen“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS). Dies müsse „im Sinne der Ärzte in dem neuen Gesetz über eine Bestrafung der kommerziellen Sterbehilfe entsprechend klargestellt werden“.

Der vor wenigen Tagen bekanntgewordene Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht vor, die kommerzielle Sterbehilfe zu verbieten. Sterbebegleitung jedoch soll zulässig sein für Angehörige sowie Ärzte und Pfleger, die dem Sterbewilligen schon lange nahestehen. Bislang gibt es eine rechtliche Grauzone: Beihilfe zu Selbsttötung steht nicht unter Strafe, Tötung auf Verlangen dagegen schon.

Für Kauder darf es „kein Geschäft mit dem Tod geben“. Etwas anderes sei aber, Menschen beim Sterben zu begleiten und ihnen die Schmerzen zu nehmen. „Das ist eine ganz wichtige Aufgabe der Ärzte.“ Die Sterbebegleitung werde durch das neue Gesetz nicht berührt. Der Schutz des Lebens am Anfang wie am Ende gehört nach Kauders Überzeugung zu den elementaren Aufgaben des Staates.

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, will Sterbehilfe durch eine bessere Schmerztherapie ganz überflüssig machen. Statt über eine gesetzliche Ausweitung der Sterbehilfe zu diskutieren, müsse die Gesellschaft Alternativen zur Sterbehilfe anbieten - etwa durch einen massiven Ausbau der Palliativ- und Schmerzmedizin, sagte er der „Passauer Neuen Presse“ (Samstag).

„Wir brauchen eine saubere Unterscheidung zwischen einer Sterbebegleitung, die dem Menschen im letzten Lebensabschnitt hilft, und einer aktiven Beihilfe zur Selbsttötung“, sagte Glück. Auch müssten Patientenverfügungen über lebensverlängernde Maßnahmen ernster genommen werden, damit der Wunsch nach Selbsttötung - etwa in Einrichtungen in der Schweiz - gar nicht erst entstehe, meinte Glück.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, verschärfte seine Kritik. „Ich bin nicht sicher, ob man im Justizministerium den eigenen Gesetzentwurf und die Begründung ausreichend gelesen und verstanden hat“, sagte er der FAS. Es sei „widersinnig“, wenn einerseits gewerbsmäßige Sterbehilfe verboten werde, Ärzte gleichzeitig aber doch Beihilfe leisten dürften.

Abgeordnete des Bundestages sprachen sich dafür aus, den Fraktionszwang bei der Neuregelung aufzuheben. „Die Abstimmung muss auf jeden Fall freigegeben werden“, sagte der Rechtsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Edgar Franke, den Zeitungen der WAZ-Gruppe (Samstag). Bei der Sterbehilfe gehe es um eine grundsätzliche ethische Frage, bei der Fraktionszwang nichts zu suchen habe. Die pflegepolitische Sprecherin der Linken, Kathrin Senger-Schäfer: „Alle Fraktionen sollten die Abstimmung über das Gesetz freigeben.“