Keine Klarheit über Fünf-Prozent-Klausel
Karlsruhe (dpa) - Rettet die Fünf-Prozent-Klausel das Europäische Parlament vor Zersplitterung? Oder handelt es sich um eine demokratiewidrige Ungerechtigkeit?
In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht hat der als Parteienkritiker bekannte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim die Sperrklausel am Dienstag als „krasse Ungerechtigkeit“ bezeichnet. Durch sie seien bei der Europawahl im Jahr 2009 2,8 Millionen Wählerstimmen „entwertet“ worden. Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses im Deutschen Bundestag, Thomas Strobl (CDU), verteidigte hingegen die Klausel.
Wann das Bundesverfassungsgericht über die drei Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Europawahl 2009 entscheiden wird, ist noch nicht bekannt. Die Beschwerdeführer, darunter von Arnim, argumentieren, die Fünf-Prozent-Klausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien. Die Situation sei nicht mit der des Bundestags vergleichbar, da es keine Europäische Regierung gebe, die sich auf eine stabile Mehrheit im Parlament stützen müsste. Von Arnim kritisierte, dass die nicht berücksichtigten Stimmen „im Ergebnis ganz anderen Parteien zugutekommen, die acht zusätzliche Abgeordnete ins Europäische Parlament hievten“.
Umstritten blieb, inwieweit eine Aufhebung der Sperrklausel die Arbeit des Parlaments beeinträchtigen könnte. Strobl warnte vor einer „Zersplitterung“. Die Handlungs- und Funktionsfähigkeit stelle „einen zwingenden Grund dar, der Eingriffe in die Wahlrechtsgleichheit rechtfertigt“. Strobl betonte, dass die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament auch deutsche Positionen vertreten sollten. Hierzu sei eine „Rückkopplung“ mit den Parteien und Fraktionen in Deutschland wichtig.
Der Europaparlamentarier Klaus-Heiner Lehne (CDU) stellte die Bedeutung der Abstimmung zwischen den Fraktionen des Europäischen Parlaments heraus, etwa bei der Bestätigung der EU-Kommission. Gerade weil es keine Koalitionen gebe, seien „informelle Absprachen zu Einzelfragen“ nötig. Die Mehrheitsbildung im Parlament sei ein „hochkomplexer Vorgang“. Fraktionslose hätten hingegen „praktisch keine politische Bedeutung“. Jede Zersplitterung des Parlaments würde überdies die Position gegenüber den anderen europäischen Institutionen schwächen.
Die Nachfragen der Richter in der mündlichen Verhandlung ließen keine klare Tendenz erkennen. Richter Udo di Fabio erwähnte die Möglichkeit, dass der Gesetzgeber neben der Funktionsfähigkeit des Parlaments auch eine „möglichst gebündelte Vertretung deutscher Interessen“ bei der Gestaltung des Wahlrechts berücksichtigen dürfe. Die Richterin Gertrude Lübbe-Wolff ließ hingegen eine gewisse Skepsis gegenüber einer zu starken Rolle der Fraktionen erkennen: „Ist es nicht das, was wir uns immer unter Demokratie vorgestellt haben, dass der einzelne Abgeordnete macht, was er für richtig hält?“
Nach den Berechnungen des Bundeswahlleiters wären ohne Fünf-Prozent-Klausel 2009 neben den auch im Bundestag vertretenen Parteien sieben weitere Gruppierungen aus Deutschland in das Europäische Parlament eingezogen. Darunter wären demnach die Freien Wähler der ehemaligen CSU-Politikerin Gabriele Pauli, die rechtsgerichtenen Republikaner, die Tierschutzpartei und die Piratenpartei.
Die Details des Wahlrechts zum Europäischen Parlament darf jeder Mitgliedsstaat selbst regeln. Die Kläger kritisieren auch, dass sich die etablierten Parteien über die Sperrklausel die Konkurrenz kleinerer Parteien vom Hals halten könnten. „Kontrolle ist besonders wichtig, wenn die Politik in eigener Sache entscheidet“, sagte von Arnim. Er forderte überdies eine Abschaffung der starren Wahllisten. Der Bundestagsabgeordnete Gunther Krichbaum (CDU) hielt dagegen: „Es geht nicht um einen Kampf der großen Parteien gegen die kleinen.“