Keine unterirdischen CO2-Speicher in Deutschland

Berlin (dpa) - Der Bundesrat hat die Pläne für die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid durchfallen lassen. Die Wahl eines neuen Generalbundesanwaltes fiel ganz aus. Der Kandidat, der Stuttgarter Regierungspräsident Johannes Schmalzl, winkte überraschend ab.

GENERALBUNDESANWALT: Die Abstimmung wurde kurzfristig abgesetzt, nachdem sich keine Mehrheit für den von der Bundesregierung nominierten Kandidaten, den Stuttgarter Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl, abzeichnete. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bedauerte den Rückzieher.

CCS: Unterirdische Kohlendioxid-Lager wird es in Deutschland vorerst nicht geben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung fiel bei den Bundesländern durch. Bei der CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) wird bei der Kohleverbrennung das klimaschädigende Kohlendioxid (CO2)abgetrennt und über Pipelines in unterirdische Lager gepresst. Dagegen gibt es bei den Bürgern große Vorbehalte.

STEUERVEREINFACHUNG: Die Steuervereinfachung kann kommen. Das Gesetz sieht eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1000 Euro noch in diesem Jahr vor. Die finanziellen Vorteile für den einzelnen Bürger sind aber begrenzt. Hinzu kommen Verbesserungen bei Kinderbetreuungskosten sowie bei Kindergeld und Kinderfreibetrag. Die erhoffte Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre wird es nicht geben.

TIERSCHUTZ: Die von der Bundesregierung noch bis 2035 vorgesehene Übergangsfrist für Kleingruppenkäfige von Legehennen ist gestoppt. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sprach von einem „guten Tag für den Tierschutz in Deutschland“. Derart lange Übergangsfristen seien absurd. Beck forderte Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) zu zügigen Verhandlungen mit den Ländern auf.

PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK: Paare dürfen Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung künftig auf Gendefekte testen lassen. Die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) erhielt endgültig grünes Licht. Die umstrittene Methode ist zulässig, wenn eine Tot- oder Fehlgeburt oder eine schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich ist.

LANDÄRZTE: Die Bundesländer leisten geschlossen Widerstand gegen den Plan von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zur Schaffung einer neuen „spezialärztlichen Versorgung“. Da „ein vollkommen ungesteuertes Leistungssegment“ drohe, solle die geplante Regelung aus dem Versorgungsstrukturgesetz vorerst komplett gestrichen werden, forderte der Bundesrat. Er sieht die medizinische Grundversorgung bedroht, die das Gesetz eigentlich stärken will.

JUSTIZ: Die Höchststrafe für einfachen Widerstand gegen Polizisten steigt von zwei auf drei Jahre Haft. Betroffen sind etwa Randalierer, die sich nach ihrer Festnahme wieder losreißen. Unverändert bleibt die Obergrenze von fünf Jahren Gefängnis bei besonders schweren Fällen.

PARLAMENT: Abgeordnete, die in Bundestagssitzungen Transparente hochhalten oder anderweitig stören, werden zur Kasse gebeten: Mit einem Ordnungsgeld von 1000 Euro. Im Wiederholungsfall wird die doppelte Summe fällig.

BEAMTE: Richter und Soldaten, die in eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, werden künftig nicht mehr finanziell benachteiligt. Sie erhalten dieselben Zuschläge wie verheiratete Heterosexuelle. Die meisten Bundesländer haben die Gleichstellung für ihre Landesbeamten bereits vollzogen.

FRAUEN: Die Länder unterstützen Pläne der Bundesregierung zur Einrichtung eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“. Ziel ist es, allen von Gewalt bedrohten Frauen rund um die Uhr über eine bundesweit einheitliche Telefonnummer kostenlose Beratung zu ermöglichen - auch mehrsprachig. Von 2013 an sind dafür rund sechs Millionen Euro jährlich an Personalkosten veranschlagt.

FAHRGASTRECHTE: Bei der geplanten Freigabe von Fernbuslinien zwischen deutschen Städten pochen die Länder auf festgeschriebene Fahrgastrechte. Sie schlagen vor, dass EU-Entschädigungsregeln auch für Fernbus-Angebote gelten sollen - etwa bei Verspätungen, Ausfällen oder Gepäckverlust.