Keine Verschärfung von Hartz-IV-Sanktionen angepeilt
Berlin (dpa) - Weniger Bürokratie, möglicherweise härteres Vorgehen gegen Job-Verweigerer: Das sind Überlegungen zur Korrektur der Hartz-IV-Regelungen.
Beschlossen sei jedoch noch nichts, stellte das Bundesarbeitsministerium klar. Es reagierte damit auf einen Medienbericht, in dem von verschärften Sanktionen für säumige Hartz-IV-Empfänger die Rede war.
Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern erarbeitet unter Beteiligung von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen nach diesen Angaben derzeit noch Vorschläge zur Rechtsvereinfachung. „Festlegungen oder Beschlüsse liegen noch nicht vor, Ergebnisse werden im Herbst erwartet.“
Erst dann sei zu entscheiden, welche Vorschläge ins Gesetz sollen. Die Rechtsvereinfachung hat laut Ministerium das Ziel, „weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Betreuung der Hilfebedürftigen zu schaffen. Es ist explizit nicht Ziel der Änderungen, den Leistungsbezug restriktiver zu gestalten.“
Die „Bild“-Zeitung hatte berichtet, Hartz-IV-Empfängern solle künftig bereits beim ersten Verstoß gegen Pflichten das Geld gekürzt werden. Auf diese Verschärfung der Sanktionen hätten sich Bund und Länder geeinigt. Eine solche Regelung existiert jedoch schon. Wer zum Beispiel als Langzeitarbeitsloser ohne wichtigen Grund eine zumutbare Arbeit ablehnt oder einen Termin im Jobcenter unentschuldigt verpasst, muss mit einer Kürzung des Arbeitslosengelds II um 30 Prozent rechnen.
Dem Zeitungsbericht zufolge soll Hartz IV zudem künftig für zwölf und nicht mehr wie bisher nur für sechs Monate bewilligt werden. Dem Vernehmen ist das durchaus Teil der Überlegungen für eine Neuregelung. Eine Entscheidung dazu steht aber ebenfalls noch aus.
Die Kommunen dringen auf einfachere Hartz-IV-Bestimmungen. „Nach wie vor sind die Regelungen sowohl für die Betroffenen als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern zu kompliziert und bürokratisch“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, der „Passauer Neuen Presse“. Je einfacher das System werde, desto stärker könnten sich die Jobcenter auf Arbeitsvermittlung konzentrieren.
Die deutschen Sozialgerichte verzeichnen seit Jahren eine Klageflut gegen Hartz-IV-Bescheide und gegen Sanktionsentscheidungen der Arbeitsagenturen. Mehr als ein Drittel aller Klagen und Widersprüche von Arbeitslosen gegen Sanktionen bei Hartz IV ist 2013 erfolgreich gewesen. Das hatte die Zeitung „Die Welt“ unter Berufung auf erstmals erhobene Daten des Bundesarbeitsministeriums berichtet.
Landsberg sagte dazu, der Grundsatz „Fördern und Fordern“ habe sich bewährt. „Deshalb wäre es falsch, Sanktionsmöglichkeiten abzuschaffen.“ Linksparteichef Bernd Riexinger zieht dagegen eine negative Bilanz der Sanktionen. „Da wird viel Geld für einen teuren Überwachungsapparat ausgegeben, der massenhaft Rechtsverstöße produziert.“ Wenn sich fast jede zweite Strafe bei der gerichtlichen Überprüfung als rechtswidrig herausstelle, dann stehe „das gesamte Sanktionssystem im Feuer“.
BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt räumte ein, das Hartz-IV-Gesetz sei wegen seiner Komplexheit „kaum noch zu durchschauen“. „Wenn ich etwas ändern oder mir etwas wünschen könnte, wäre es, der ursprünglichen Idee der Grundsicherung zu folgen, und die vielen Einzelleistungen zu Pauschalen zusammenzuführen. Wir neigen in Deutschland dazu, jedem Einzelfall gerecht werden zu wollen, alles bis ins Detail zu regeln.“