Die Koalition reagiere damit auf Berichte, wonach gesetzliche Krankenkassen bei der Abrechnung von Leistungen im großen Stil schummeln. Die Gesundheitsbranche steht im Verdacht, dass Kassen und Ärzte zum beiderseitigen finanziellen Vorteil die Patienten auf dem Papier kränker machen, als jene es in Wirklichkeit sind.
Das Gesetz solle sicherstellen, dass die Abrechnungen nicht mehr manipuliert werden können. Dafür solle die „zusätzliche Vergütung von Diagnosen, nachträgliche Diagnoseübermittlung“ und eine diesbezügliche Beratung der Ärzte durch Krankenkassen verboten werden. Die Neuregelung solle an das geplante Heil- und Hilfsmittelgesetz angehängt und am 25. Januar in den Bundestag eingebracht werden.