Vorsorgeuntersuchungen Krankenkassen zahlen den Check-up nur noch alle drei Jahre

Düsseldorf · Seit dem 1. April gilt für Krankenversicherte eine neue Regelung. Vorsorgeuntersuchungen werden nur noch alle drei statt zwei Jahre bezahlt. Ärzte sind verärgert über die kurzfristige Änderung.

Frühe Vorsorge - Check-ups für Männer und Frauen ab dem 35. Lebensjahr gehören zu den Kassenleistungen. Doch seit 1. April gibt es eine neue Regelung.

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Gesetzlich Versicherte haben seit dem 1. April nur noch alle drei Jahre Anspruch auf die Check-up-Untersuchung. Die Regelung gilt auch für Patienten, die bereits nach der bisherigen Bestimmung (Intervall von zwei Jahren) einen Arzt-Termin zum Check-up haben. Das heißt: Ein Patient, der zum Beispiel zuletzt 2017 zur Früherkennungsuntersuchung in der Praxis war, hat erst 2020 wieder Anspruch auf diese Leistung.

„Ich halte die neue Regelung für eine Fehlentscheidung“, sagt Martin Schuster aus Solingen. Der Allgemeinmediziner kritisiert, dass er dann vor allem seine älteren Patienten seltener untersuchen kann. „Insbesondere bei dieser Gruppe ist der Rhythmus von drei Jahren zu lang“, meint der niedergelassene Arzt. „Viele meiner Patienten ab 50 nehmen den Check-up regelmäßig in Anspruch.“

Kritik übt Schuster auch an der Informationspolitik der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO). „Ich habe durch Zufall aus dem Internet erfahren, dass die Neuerung schon seit Montag gilt“, sagt Schuster. Im Kollegenkreis sei die Verärgerung darüber groß. Schließlich führe das Ganze zu erheblichen Änderungen in den Praxisabläufen.

Praxen erhalten für die Untersuchung 34,63 Euro

„Wir können den Unmut unserer Mitglieder über die kurzfristig geänderte Regelung gut nachvollziehen“, sagt Christopher Schneider von der KV Nordrhein. Schuld daran sei aber nicht die KVNO. Vielmehr hätten sich Ärzte und Krankenkassen erst am 28. März und nur mit Hilfe „unparteiischer Mitglieder“ darauf einigen können, wie der Check-up künftig bezahlt wird. Am 29. März hätten dann alle Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit die Ärzte im Internet informiert, dass die neue Regelung ab dem 1. April gilt. „Wir hatten auf diese zweifellos misslichen zeitlichen Abläufe keinen Einfluss“, so Schneider.

Für den Check-up erhalten die Praxen ab sofort außerhalb ihres Budgets 34,63 (bisher: 32,28) Euro. Neu ist, dass auch gesetzlich Krankenversicherte zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr einmalig Anspruch auf diese Untersuchung haben. Bisher gab es den Check-up als Kassenleistung erst ab 35.

Ziel der Untersuchung ist es, häufig auftretende Probleme wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes frühzeitig zu erkennen. Der Arzt fragt nach Vorerkrankungen und Krankheiten von Familienmitgliedern sowie eventuellen Beschwerden. Zudem prüft er den Impfstatus. Hinzu kommen das Messen des Blutdrucks sowie eine Blutprobe zur Prüfung der Cholesterin- und Blutzuckerwerte. Bei Patienten ab 35 Jahren wird im Urin nach Hinweisen auf Nieren- und Blasenerkrankungen gesucht.

Kritik an den veränderten Untersuchungsintervallen beim Check-up weist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), in dem Ärzte und Krankenkassen über den Leistungskatalog für Kassenpatienten entscheiden, zurück. „Die Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten wurden evidenzbasiert weiterentwickelt“, so Sprecherin Kristine Reis. Für alle Altersstufen gelte, dass die Ärzte bei der Feststellung von vorhandenen Risikofaktoren kürzere Intervalle wählen könnten.