Maas: Keine Anerkennung für Zwangsehen und Polygamie

Berlin (dpa) - Bundesjustizminister Heiko Maas hat an die Behörden appelliert, Zwangsehen und Polygamie auch bei Flüchtlingen nicht anzuerkennen: „Niemand, der zu uns kommt, hat das Recht, seine kulturelle Verwurzelung oder seinen religiösen Glauben über unsere Gesetze zu stellen“.

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Der „Bild“-Zeitung sagte der SPD-Politiker: „Zwangsehen dürfen wir nicht dulden, erst recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind.“

Bei den Behörden waren in den vergangenen Monaten etliche Asylbewerber mit minderjährigen „Ehefrauen“ vorstellig geworden. Eine bundesweite Statistik zu diesem Phänomen gibt es nicht. Einige dieser Paare kamen mit gemeinsamen Kindern. „Wenn die Ehefrau minderjährig ist, wird immer das Jugendamt eingeschaltet, das dann entscheidet, ob die Familie zusammenbleibt oder nicht“, erklärte eine Sprecherin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Das Oberlandesgericht Bamberg hatte allerdings im Mai entschieden, dass ein als Vormund bestelltes Jugendamt nicht über den Aufenthaltsort einer 15-jährigen Syrerin entscheiden dürfe, die als 14-Jährige mit ihrem volljährigen Cousin verheiratet worden war. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte daraufhin gesetzgeberische Klarstellung gefordert.

Einen Antrag auf Ehegattennachzug können Flüchtlinge nur stellen, wenn der Partner volljährig ist. Ausnahmen seien im Einzelfall jedoch möglich, „zur Vermeidung einer besonderen Härte“, sagte eine Sprecherin des BAMF. Das niederländische Parlament hatte Ende 2015 eine Gesetzesänderung verabschiedet, um dem Phänomen der Kinderbräute einen Riegel vorzuschieben. Seither werden Ehen von Minderjährigen grundsätzlich nicht mehr anerkannt.

Polygamie ist in Deutschland verboten. In vielen Staaten mit islamischer Bevölkerungsmehrheit dürfen Männer bis zu vier Ehefrauen haben. Wer als Asylbewerber nach Deutschland kommt, darf aber nicht mehr als eine Frau über den Ehegattennachzug nachholen. Kommt er schon mit mehr als einer Ehefrau in Deutschland an, ergeben sich jedoch schwierige Fragen.

Bis März 2005 war es für Menschen, die in Mehrfach-Ehen leben, beispielsweise möglich, einen Antrag auf Familienversicherung zu stellen. Seit dem 1. April 2005 wird dies von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr toleriert. Wie der GKV-Spitzenverband mitteilte, bleibt die Familienversicherung seither „auf denjenigen Ehegatten des Mitglieds beschränkt, mit dem die Ehe zuerst geschlossen wurde“.

„Es gibt auch Zweitehen, die in Deutschland von einem Imam geschlossen werden. Ich habe solche Fälle auch schon in meiner Kanzlei gehabt“, berichtete die Augsburger Fachanwältin für Familienrecht, Nazan Simsek. Sie warnte im Interesse muslimischer Frauen davor, in diesen Fragen „zu viel Toleranz“ zu zeigen.