Merkel gegen Zusatzerhöhung bei Hartz IV

Berlin (dpa) - Bei den Kompromissgesprächen zur Hartz-IV-Reform ist ein Knackpunkt die Berechnung des Regelsatzes. Jetzt hat sich die Kanzlerin geäußert: Sie sieht keinen Grund für eine Erhöhung über die von der Regierung geplanten 5 Euro hinaus.

„Ich habe bisher noch kein einziges Argument gehört, das Ursula von der Leyens Berechnungen überzeugend infrage stellt. Sie beruhen auf Daten und Fakten, die von ihr sehr sorgfältig geprüft worden sind“, sagte Angela Merkel dem „Hamburger Abendblatt“ (Samstag).

Das Bundesverfassungsgericht erwarte eine nachvollziehbare und transparente Berechnung des Hartz-IV-Satzes ­ „und genau das hat das Arbeitsministerium geliefert“. Arbeitsministerin von der Leyen will den Regelsatz um 5 auf 364 Euro erhöhen. Die Opposition zieht jedoch das Berechnungsverfahren in Zweifel und hat das Vorhaben im Bundesrat gestoppt. Es geht dabei auch um das Bildungspaket für 2,5 Millionen bedürftige Kinder und die Forderung der SPD für faire Bezahlung von Leiharbeitern.

Die Kanzlerin machte die Opposition für die Verzögerung bei der Umsetzung der Reform verantwortlich. „Die Bundesregierung hat pünktlich zum Jahresende eine verfassungskonforme Hartz IV-Neuregelung vorgelegt, die mit dem Bildungspaket für Kinder eine wichtige Verbesserung mit sich bringt.“ Sie habe aber die Hoffnung, „dass wir in nicht allzu ferner Zukunft im Bundesrat die Lösung finden“.

Angestrebt wird, dass der Bundesrat den noch ausstehenden Kompromiss für das Gesamtpaket bei seiner nächsten Sitzung am 11. Februar endgültig verabschiedet. Schritte in diese Richtung machte die Hartz-Verhandlungsgruppe am Freitag bei einem Treffen mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände in Berlin.

Die Kommunen sollen „nach dem festen Willen“ aller Beteiligten nicht nur die Zuständigkeit für das Bildungspaket für bedürftige Kinder erhalten, sondern auch das Geld für „die notwendige Flexibilität zur Umsetzung der Aufgabe“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. „Der erforderliche finanzielle Ausgleich wird im vollen Umfang durch den Bund sichergestellt“, vereinbarten die Teilnehmer.

Noch offen ist aber, wie die Mittel zu den Kommunen kommen sollen. Möglich wäre dies nach neuen Überlegungen - wie beim Kindergeld - auch über die Schiene der sogenannten Bundesauftragsverwaltung. Daneben prüfen die Fachleute noch eine Grundgesetzänderung, aber auch jenen Weg, auf dem sich der Bund bisher schon bei den Kommunen an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose beteiligt.