Mietpreisbremse kommt später als geplant
Die Union bemängelt den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas. Dessen SPD sieht nun die zeitnahe Umsetzung gefährdet.
Berlin. Die für 2015 geplante Einführung einer Mietpreisbremse gehört zu den politischen Schlüsselprojekten der großen Koalition. Ausgebremst fühlen sich nun aber die Sozialdemokraten. Denn die Union pocht auf grundlegende Änderungen der entsprechenden Vorlage von Justizminister Heiko Maas (SPD). Damit droht dem Vorhaben womöglich sogar das Aus.
„Die Mietpreisbremse muss so ausgestaltet sein, dass sie den Mietern auch wirklich hilft“, erklärte der zuständige Berichterstatter der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, gestern gegenüber unserer Zeitung. „Deshalb erwarten wir jetzt zügig einen nachgebesserten Entwurf. So wie er jetzt ist, kann er nicht verabschiedet werden“, ergänzte der CDU-Politiker.
Von Anfang an stand die Gesetzesarbeit unter keinem guten Stern. Bereits im März hatte Maas den Referentenentwurf präsentiert und damit seine Ankündigung wahr gemacht, innerhalb der ersten 100 schwarz-roten Regierungstage gegen explodierende Mieten vor allem in Ballungsgebieten vorzugehen. Die Union jedoch fühlte sich überrumpelt und witterte im Maas-Entwurf einen Bruch der Verabredungen im Koalitionsvertrag.
Unstrittig ist, dass die Mieten nach einem Mieterwechsel nicht mehr unbegrenzt steigen sollen, sondern künftig nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Doch bereits an dieser Stelle steckt der Teufel im Detail. Ungeklärt sei, wie die ortsübliche Vergleichsmiete zur Berechnung der Mietobergrenze ermittelt werden solle, heißt es in der Union mit Blick auf das Maas-Papier. Schließlich gebe es nicht überall einen Mietspiegel.
Solche Bedenken sind Wasser auf die Mühlen der Eigentümer-Lobby. Ihr Verband „Haus und Grund“ rechnet mit bis zu 150 000 zusätzlichen Mietrechtskonflikten im Jahr, falls sich der Justizminister mit seiner Vorlage durchsetzt. „In vielen Fällen ist überhaupt nicht eindeutig klar, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Mit der Mietpreisbremse wird somit der Boden für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bereitet“, warnt Verbandspräsident Rolf Kornemann.
Auch an anderer Stelle ist der Gesetzentwurf aus Sicht der Union noch stark überarbeitungsbedürftig. So dürfe die Mietpreisbremse nur dort eingeführt werden, wo nachweislich Wohnungsknappheit herrsche. Im Gesetzentwurf fehlten dafür jedoch objektive und nachprüfbare Kriterien.
Außerdem wollen CDU und CSU die Mietpreisbremse generell auf fünf Jahre befristen. Ende Dezember 2019 soll Schluss sein. Dagegen will Maas es den Ländern überlassen, ob sie nach fünf Jahren die Bremse lockern oder noch weiter anziehen. Eine Beratung der zuständigen Koalitions-Arbeitsgruppe zu Wochenbeginn brachte zu diesem Punkt offenbar keine Annäherung.
Aus Sicht der Genossen will die Union mit ihren Einwänden das Projekt nur hintertreiben. „Da wurde immer draufgesattelt. Das ist eine Verzögerungstaktik auf dem Rücken der Mieter“, sagte der SPD-Rechtsexperte Dirk Wiese unserer Zeitung. Die Union wolle eine Befristung bis Ende 2019 und gleichzeitig die Hürden so hoch schrauben, dass die Mietpreisbremse wegen langwieriger Vorarbeiten am Ende nur noch für kurze Zeit wirken könne, mutmaßte Wiese.