Das kündigte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Reiner Deutschmann, in der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ an.
„Es kann nicht sein, dass ehemalige Stasi-Mitarbeiter in der Behörde arbeiten“, sagte er dem Blatt. „Deshalb ist jetzt vorgesehen, das in den Text des Stasi-Unterlagen-Gesetzes mit hineinzunehmen.“ Union und FDP seien sich in dieser Absicht einig. In dem Gesetz werde „stehen, dass jemand, der offiziell oder inoffiziell für die Stasi gearbeitet hat, nicht in der Behörde tätig sein darf“, so Deutschmann. Das „kann auch rückwirkend wirksam werden“.
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) kritisierte das Vorhaben in der Zeitung. Eine rückwirkende Inkraftsetzung sei grundgesetzwidrig. Der grüne Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland betonte ebenfalls: „Man kann ein Beschäftigungsverhältnis nicht rückwirkend auflösen. Das ist Unsinn.“