Ab 1. September Neue Staubsauger-Vorgaben und besseres Carsharing
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung unterstützt das sogenannte Carsharing, bei dem sich Autofahrer ein Fahrzeug teilen, mit Sonderparkplätzen und kostenlosem Parken. Das neue Carsharing-Gesetz tritt heute in Kraft.
Ebenfalls vom 1. September an dürfen nur noch Staubsauger mit einer Leistung von unter 900 Watt im Handel verkauft werden. Zu den Neuerungen vom kommenden Monat an gehört ferner, dass Sportanlagen künftig auch abends und an Sonn- und Feiertagen besser genutzt werden können.
Die Neuregelungen:
CARSHARING: Mit dem Gesetz wird nach Angaben der Bundesregierung die Grundlage geschaffen, dass die Länder für Carsharing-Fahrzeuge auf Parkgebühren verzichten und spezielle Carsharing-Stellflächen vorhalten können. Anfang 2017 waren den Angaben zufolge insgesamt 1,715 Millionen Carsharing-Kunden registriert, die sich 17 200 Fahrzeuge teilten. Statistisch benutzten damit etwa 99 Fahrberechtigte gemeinsam ein Fahrzeug. Seinerzeit gab es in 597 deutschen Städten und Gemeinden Carsharing-Angebote.
STAUBSAUGER: Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Staubsaugern werden zum 1. September 2017 erhöht. Dann dürfen nach Angaben der Bundesregierung nur noch Geräte mit einer Leistung von weniger als 900 Watt in den Handel gelangen. Darüber hinaus dürften neue Staubsauger nicht lauter als 80 Dezibel sein. Sorgen von Verbrauchern, dass Neugeräte angesichts einer geringeren Leistung künftig eine schlechtere Saugleistung hätten, sind nach Darstellung der Bundesregierung unbegründet. Denn die Formel „Je mehr Watt, desto besser“ sei heutzutage nicht mehr zutreffend.
LÄRMSCHUTZ/SPORTANLAGEN: Um Sportanlagen auch abends und an Sonn- und Feiertagen besser nutzen zu können, erlaubt die neue Verordnung nach Angaben der Bundesregierung dasselbe Lärmschutzniveau wie an Werktagen. Zudem könnten Kommunen künftig auch in Gewerbegebieten oder in stark verdichteten städtischen Gebieten neue Wohnungen bauen. Das Gesetz regele ferner den Umgang mit Ferienwohnungen in Wohnvierteln. Gemeinden könnten einen Genehmigungsvorbehalt gegen den Neubau oder die Nutzung von Wohnraum als „Ferienwohnung“ aussprechen. So sollen „Rollladen-Siedlungen“ vermieden werden. Die Änderung tritt am 9. September in Kraft.
TIERSCHUTZ: Vom 1. September an ist das Schlachten hochträchtiger Säugetiere verboten. Nach dem neuen Gesetz ist „die Abgabe von Tieren im letzten Drittel der Trächtigkeit zum Zweck der Schlachtung“ untersagt. Ausgenommen sind nach Angaben der Bundesregierung zunächst Ziegen und Schafe. Pelztiere dürften zudem nur noch mit behördlicher Erlaubnis gehalten und gezüchtet werden.