Mordparagraph Nicht jeder Mörder soll lebenslang in Haft

Justizminister Heiko Maas (SPD) eingesetzte Experten erarbeiten Ideen für mehr Einzelfallgerechtigkeit.

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Berlin (dpa). Die Reform des Mordparagrafen gehört zu den dicksten Brettern, die Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in dieser Legislaturperiode bohren will.

Doch ausgerechnet jetzt, wo ihm eine von ihm eingesetzte Expertengruppe einen mit Spannung erwarteten 909-seitigen Bericht mit Empfehlungen für neue Regeln überreichen will, ist er nicht da.

Denn Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) hat Maas an diesem Montag kurzfristig nach Israel beordert. Maas soll Gabriel dort bei Terminen zu vertreten, die er wegen der griechischen Finanzkrise absagen musste. Das ist für Maas ein bisschen schade. Denn er hat momentan ohnehin keine gute Phase. Und auch darin ist SPD-Chef Gabriel schuld. Er hat Gabriel dazu gedrängt worden, die von ihm bislang immer lautstark geäußerten Vorbehalte gegen die Vorratsdatenspeicherung aufzugeben. Damit wollte Gabriel den Ruf der SPD als Partei, die auch beim Thema „Innere Sicherheit“ handlungsfähig ist, stärken. Dass Maas dabei keine gute Figur abgab, war da zweitrangig.

Doch was ist überhaupt reformbedürftig an diesen zwei Paragrafen des Strafgesetzbuches, die festlegen, was „Mord“ ist und was „Totschlag“? Nun, mit der derzeit gültigen Klassifizierung von Tötungsdelikten im deutschen Strafrecht sind viele Praktiker und auch einige Politiker unzufrieden. Die Politiker stoßen sich vor allem daran, dass die Unterscheidung von „Mord“ und „Totschlag“ in Zusammenhang mit der „Tätertypologie“ der Nationalsozialisten steht. Die Praktiker empfinden teilweise das Korsett, das die Klassifizierung von Mord und Totschlag und der damit jeweils verbundene Strafrahmen, den Richtern auferlegt, als zu eng.

Allerdings: Die Experten, die der Bundesjustizminister um ihre Meinung gebeten hatte, haben sich in ihrem Empfehlungskatalog gegen eine radikale Reform ausgesprochen. Ihr Vorschläge zielen eher darauf ab, einzelne fragwürdige Formulierungen zu beseitigen oder zu präzisieren. Außerdem rücken die Experten von der Idee ab, dass Mord grundsätzlich mit lebenslanger Haft bestraft werden sollte.

Dass Urteile wegen Mord und Totschlags generell milder ausfallen werden, falls sich das Justizministerium bei der geplanten Reform an den Experten-Vorschlägen orientierten sollte, kann man aber so pauschal nicht sagen. Denn sie plädieren beispielsweise für eine höhere Mindeststrafe für Fälle von Totschlag, die vom Gericht als „minder schwer“ eingestuft werden. Wer im Zustand der Verzweiflung oder im Zorn einen anderen Menschen tötet, muss derzeit mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr rechnen. Die Expertengruppe schlägt nun eine Mindeststrafe von zwei Jahren vor.

Die Merkmale, die aus einem Tötungsdelikt einen „Mord“ machen, sollen ebenfalls leicht modifiziert werden. Dazu gehört bisher zum Beispiel die „Grausamkeit“. Doch was genau ist grausam? Die Experten sind sich in dieser Frage nicht ganz einig geworden. Sie stellen aber fest, dass grausam handelt, wer seinem Opfer einen „qualvollen“ Tod bereitet. Reformbedarf sehen sie auch bei dem etwas schwammigen Begriff der „Heimtücke“, die bisher ebenfalls als Merkmal für einen Mord gilt.

Es wäre besser gewesen, die Mordmerkmale ganz abzuschaffen, sagt die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Renate Künast (Grüne). Sie fände es besser, wenn man statt dieser Merkmale beispielhaft Fälle aufzählen würde, in denen ein besonders schwerer Fall vorliegt. Künast findet, der Bericht der Expertengruppe sei zwar von der Seitenzahl der dick, dass Ergebnis sei aber „dünn“.