Prozess um Schadenersatz bei fehlendem Kita-Platz

Dresden (dpa) - Die Stadt Leipzig hat nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Dresden ihre Amtspflicht verletzt, weil sie nicht rechtzeitig genügend Kita-Plätze für Kleinkinder bereitgestellt hat.

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Ob sie drei auf Schadenersatz klagenden Familien deshalb den Verdienstausfall der Mütter zahlen muss, ließen die Richter am Freitag aber noch offen.

Die Entscheidung soll am 26. August verkündet werden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung will das Gericht „in jedem Fall“ Revision zulassen.

Das Landgericht Leipzig hatte die Stadt im Februar zur Zahlung des Verdienstausfalls der Mütter verurteilt, die für ihre Kleinkinder nicht rechtzeitig einen Kita-Platz fanden und deshalb länger als geplant zu Hause bleiben mussten. Die Stadt hatte dagegen Berufung eingelegt. Unter Dreijährige haben seit August 2013 bundesweit einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Zentrale Frage ist aus Sicht des Oberlandesgerichts, ob der einklagbare Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für Kinder zwischen ein und drei Jahren auch für Eltern gilt. Entscheidend sei, ob dieser Anspruch des Kindes auch die Erwerbstätigkeit der Eltern schütze, sagte der Vorsitzende Richter Hanspeter Riechert in der Berufungsverhandlung.

In dieser Frage teilen die Dresdner Richter die Auffassung ihrer Leipziger Kollegen zurzeit allerdings nicht. „Anspruchinhaber ist nur das Kind“, sagte Riechert unter Verweis auf das Gesetz, in dem explizit vom Kind die Rede ist. Seinen Angaben zufolge hat der Fall grundsätzliche Bedeutung und ist damit möglicherweise auch bundesweit relevant.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Kleinkindbetreuung hinkt der Kita-Ausbau der gestiegenen Nachfrage immer noch hinterher. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden am 1. März dieses Jahres 694 500 Kinder unter drei Jahren in einer Kita oder von einer öffentlich geförderten Tagesmutter betreut. Das waren knapp fünf Prozent mehr als im Vorjahr.

Wie hoch die Betreuungsquote aktuell ist, steht aber noch nicht fest, weil die Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung erst im September vorliegen. Im März 2014 wurde rund ein Drittel der Kinder unter drei Jahren in einer Krippe oder von einer Tagesmutter betreut. In Leipzig fehlten nach Rathausangaben Anfang Juni dieses Jahres noch knapp 1200 Kindergartenplätze.

Nach dem Urteil des Landgerichts Leipzig von Anfang Februar soll die Stadt den klagenden Familien mehr als 15 000 Euro Schadenersatz plus Zinsen zahlen. Riechert betonte: „Die Amtspflichtverletzung steht klipp und klar fest, dass zum bestimmten Stichtag kein Kita-Platz geschaffen wurde.“ Es müsse aber auch die Bedarfsplanung der Kommune unter dem geltenden Sparsamkeitsgebot der öffentlichen Haushalte betrachtet werden.

Rechtsanwalt Klaus Füßer, der zwei der Kläger vertritt, sieht Eltern trotzdem geschützt, auch wenn das nicht klar formuliert sei. „Eine Frau, eine Mutter hat Anspruch, sich darauf verlassen zu können, dass sie arbeiten gehen kann“. Füßer hält die Argumentation des Senats aber für ausgewogen. „In der Sache steht es mindestens fifty-fifty.“ Und es bleibt der Weg zum Bundesgerichtshof.