Prüfung: Fünf Prozent der Hartz-IV-Entscheidungen falsch

Nürnberg (dpa) - Etwa fünf Prozent der Hartz-IV-Bescheide sind fehlerhaft. Das haben Kontrolleure der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei einer größeren Stichprobe festgestellt. Sie hatten im vergangenen Jahr knapp 35 000 Einzelentscheidungen in 42 Jobcentern begutachtet.

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Dabei fiel unter anderem auf, dass andere Sozialleistungen falsch angerechnet oder Versicherungsbeiträge nicht korrekt berücksichtigt worden waren. Besonders hoch war die Fehlerquote zudem bei der Bewilligung von Ein-Euro-Jobs - diese ersetzten entgegen den Vorgaben häufig reguläre Jobs. Insgesamt wurden nur in 4 der 42 überprüften Jobcenter die internen Anforderungen der BA vollständig erfüllt.

Der Anteil der fehlerhaften Entscheidungen bewege sich „insgesamt auf einem unverändert niedrigen Niveau“, heißt es in dem Revisionsbericht für das erste Halbjahr 2013, über den zuerst die „Bild“-Zeitung berichtet hatte. „Bei Einzelaspekten ergaben sich jedoch weiterhin hohe Fehlerquoten.“ Eine BA-Sprecherin erläuterte: „Die Fehlerquote hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum leicht verbessert.“

Der Revisionsbericht enthält zahlreiche Hinweise zur Vermeidung falscher Entscheidungen. „Vieles von dem, was dort an Empfehlungen und Maßnahmen angesprochen ist, ist längst umgesetzt oder es steht kurz bevor“, sagte die BA-Sprecherin. Dies werde sich im nächsten Revisionsbericht niederschlagen, der aber noch nicht fertiggestellt sei.